Europa wählt auch im 2019 nichtig, weil die bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 14.08.1949 von Grundgesetzes wegen ungültig sind

Trotz der unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes als der ranghöchsten Rechtsordnung seit dem 23.05.1949 wird in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßenden bundesdeutschen Wahlgesetze seit dem 14.08.1949 von der bundesdeutschen Bevölkerung gemäß Art. 20 Abs. 2 GG grundgesetzwidrig ungültig gewählt mit den sich daraus zwingend ergebenden Rechtsfolgen bis hin zu den ungültigen Europawahlgesetze. Das Europäische Parlament wird seit 1979 immer wieder rechtswidrig mit deutschen ihr Mandat aufgrund einer ungültigen bundesdeutschen Europawahl erlangt haben. Auch die Europawahl am 26.05.2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig statt, an Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG kommt nämlich kein bundesdeutsches Gesetz vorbei, wenn es gültig sein soll, muss es Grundrechteeinschränkungen unter namentlicher  Angabe des Grundrechtes nennen, ohne wenn und aber.

Seit 70 Jahren ignoriert die bundesdeutsche Bevölkerung den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes trotz der Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz seit dem 23.05.1949 die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist. Granitenen dümmer kann man wohl nicht sein, oder?

Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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