von Grundgesetzes wegen ausgeschlossen

Der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in Gestalt des einfachen Gesetzgebers, der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt mangelt es seit dem 15.06.1949 an grundgesetzkonformer Legitimation ihrer Existenz, denn ohne grundgesetzkonforme Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlgesetze sind alle bundesdeutschen Verfassungsorgane und Institutionen des Staates allerhöchstens nominell existent mit der Folge, dass alle bloß nominellen Mandats- und Amtsträger von Grundgesetzes wegen von der Ausübung ihres Mandates sowie ihres öffentliches Amtes ausgeschlossen sind.

»Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« Autor Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Das System)

Vieles spricht bei vergleichendem Hinsehen für die grundgesetzwidrig fortgesetzte Existenz der Wohlfühldiktatur des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler und seinen brauen Spießgesellen zwischen dem 05.03.1933 und dem 08. / 09.05.1949. Um ihrer unscheinbaren Fortsetzung willen sind die Grundrechteträger grundgesetzwidrig allesamt zu Menschen minderen Rechts erklärt, denen man grundgesetzwidrig straf- und haftungslos im Wege des ebenfalls unscheinbar daherkommenden  Amtsmissbrauches, der unscheinbar begangenen Nötigung, der Erpressung, der Steuern-, Gebühren- und anderen Abgabenüberhebung bis hin zur straflosen Folter nach Belieben den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bis hin zum erzwungenen Suizid zum Wohle des grundgesetzwidrig existierenden und funktionierenden Gemeinwesens bereitet.

Details lesen sich in der einschlägigen Expertise „Wahlgesetze„.

»Ein unrechtsstaatliches System würde sich dadurch ›auszeichnen‹, daß es die Geltung der Grundrechte außer Kraft setzt, vor allem die Rechtsbindung aller drei staatlichen Gewalten und ihrer Hoheitsakte oder den Gerichtsschutz abschafft.«

prognostizierte es Michael Nierhaus, in Grundgesetz: GG, Kommentar, Sachs, 1996, S. 793, zu Rnr. 16 zu Art. 28 GG.

Um den 71-jährigen grundgesetzwidrigen Zustand der Bundesrepublik Deutschland verstehen zu lernen, sollte man sich mit dem Stück „Der Hauptmann von Köpenick“ sowie dem Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ befassen. Hier im Blog unter

„Die Deutschland-Show – 70 Jahre anstatt bedingungslose Grundgesetzkonformität auf Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt werden von ihr das Märchen „des Kaisers neue Kleider“ und das Theaterstück „der Hauptmann von Köpenick“ tagtäglich aufs Neue uraufgeführt und die grundgesetzwidrig betrogene Bevölkerung spendet den Tätern trotzdem Applaus“

zu finden.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.