Polizisten werden auf den Philippinen rechtlich nicht belangt im Anti-Drogenkrieg, selbst wenn Verdächtige getötet würden, denn die Beamten hätten ja nur ihre Arbeit gemacht, so die SPIEGEL-Journalistin Vanessa Steinmetz am 06.12.2018

„Der philippinische Präsident Duterte hat Polizisten im Antidrogenkampf Straffreiheit versprochen – auch wenn sie töten. Nun sind drei Beamte wegen Mordes verurteilt worden. Eine Kehrtwende?“ – so der SPIEGEL am 06.12.2018

Sodann heißt es weiter:

„Rodrigo Duterte hat ein eigenwilliges Verhältnis zum Rechtssystem. Zwar ist er selbst Jurist, arbeitete einst als Staatsanwalt. Heute, als Präsident der Philippinen, setzt er sich hingegen über Gesetze hinweg. Zum Beispiel als er Polizisten versprach, sie würden rechtlich nicht belangt, wenn in seinem Anti-Drogenkrieg Verdächtige bei Polizeieinsätzen getötet würden – schließlich hätten die Beamten nur ihre Arbeit gemacht.“ – Vanessa Steinmetz, SPIEGEL-Redakteurin

Dass seit dem 15.01.1950  in der Bundesrepublik Deutschland ein ähnliches Phänomen der „persönlichen Unantastbarkeit“ und zwar zunächst versprochen gegenüber allen bundesdeutschen Finanzbeamten und Zöllnern vom ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer an der Bundesfinanzschule in Siegburg, herrscht, wird bis heute vom SPIEGEL verschwiegen. Die inkriminierende Rede des Fritz Schäffer existiert noch heute und wird in einschlägigen Kreisen auch immer noch verbreitet, denn Finanzbeamte und Zöllner werden strafrechtlich und beamtenrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen, solange sie zugunsten des Staates selbst vorsätzlich grundgesetzwidrig „Unrecht“ begehen. Flankiert wird dieses grundgesetzwidrige Versprechen der „persönlichen Unantastbarkeit“, die praktisch einer grundgesetzwidrigen straf- und haftungsrechtlichen Immunität gleich kommt, und grundgesetzwidriges rechtsstaatswidriges Handeln durch den seit 69 Jahre immer noch nicht wieder im StGB aufgenommenen Straftatbestand des Amtsmissbrauches, der am 15.06.1943 von den Nazis ersatzlos gestrichen wurde, um gleichzeitig die Nötigung und Erpressung mit dem Gesinnungsmerkmal „gesundes Volksempfinden“, das erst 1954 in „verwerflich“ umgeschrieben wurde, für den Richter flexibel zugunsten des grundgesetzwidrig zugunsten des Staates kriminellen aber „persönlich unantastbaren Amtsträger“ gestalten.

§ 353 Abs. 1 StGB stellt grundgesetzwidrig denn auch alle Amtsträger, die für eine öffentliche Kasse Steuern, Gebühren oder andere Abgaben überheben, straflos, wenn sie das Überhobene nicht in die eigene Tasche stecken.

Per grundgesetzwidrigem überpositiven Richterrecht wurde 1972 und 1986 für Finanzbeamte im Veranlagungsverfahren und Einspruchsverfahren die Möglichkeit, Rechtsbeugung zu begehen, mittels Beschlüssen am Wortlaut und Wortsinn des Gesetzes, damals § 336 und heute § 339 StGB, vorbei, gestrichen.

Dazu wird sich in der Bundesrepublik Deutschland bis heute ausgeschwiegen und das auch dann, wenn man es in den Redaktionen namhafter bundesdeutscher Medien längst weiß. Das gilt im Übrigen auch für die seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland hätte unter Strafe gestellt werden müssende Folter gemäß Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter. Bis heute herrscht hier trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4 des Übereinkommens – Fehlanzeige. Wer nun glaubt, dass in der Bundesrepublik Deutschland nicht von Amts wegen gefoltert wird, der irrt, denn wo keine diesbezügliche Strafbestimmung auch keine solchen Ermittlungen, geschweige denn Anklagen wegen Folter. Die Philippinen und andere Länder können da von den grundgesetzwidigen und menschenrechteverachtenden Machenschaften der Bundesrepublik Deutschland noch sehr vieles lernen, praktisch zur menschen- und grundrechteverachtenden Nachahmung wärmstens empfohlen, das seit 69 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte grundgesetzwidrige Rechtssystem.

Da wundert es denn auch nicht, dass trotz Bonner Grundgesetz und den unmittelbar geltendes Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt bildenden Grundrechten bundesdeutsche Gericht unwidersprochen verkünden dürfen, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können bzw. Finanzbeamte ungestraft auch rechtswidrig erhobene und festgesetzte Steuern vollstrecken bzw. vollstrecken lassen.

OLG Celle grundgesetzwidrig am 17.05.1986, Zitat: „Zwar habe sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei.“

oder ebenso grundgesetzwidrig das Landgericht Stade im April 2011 sinngemäß, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können.

Während nun auf den Philippinen dem Spiegelbericht vom 06.12.2018 zufolge drei Polizisten wegen Mordes verteilt worden sind, also die ausgelobte Straffreiheit nicht wirklich gegenüber diesen Tätern gegriffen hat,  verlaufen Recherchen in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich strafrechtlich zur Verantwortung gezogener Finanzbeamter oder Zöllner, weil sie sich zum Nachteil von Grundrechteträgern strafbar gemacht hätten, praktisch im Sande, weil solche Verfahren de facto nicht existieren, das skrupellose grundgesetzwidrige Versprechen des Schäffer vom 15.01.1951, Finanzbeamte und Zöllner wären „persönlich unantastbar“, greift tatsächlich bis heute. Deshalb wird dieser grundgesetzwidrige Zustand dann wohl auch von Medienseite besser totgeschwiegen, sonst ist man selbst plötzlich Opfer oder verliert seine eventuellen Vorteile, was das Erlangen von Informationen aus den Reihen der öffentlichen Gewalt anbelangt. Es kann aber auch die nicht vor den Redaktionen halt gemacht habende „granitene Dummheit“ der Gesamtbevölkerung sein, diese grundgesetzwidrig versprochene Straf- und Haftungslosigkeit für Verbrechen gegen die Bevölkerung zugunsten des Staates hier und heute in seiner vollen Tragweite zu erfassen und auf die richtige Art und Weise zu kommunizieren. Wahrscheinlich mangelt es aber auch grundsätzlich am grundgesetzlichen Verständnis.

Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren “Voll in Ordnung – unsere Grundrechte”, wo es zutreffend im Vorwort der Länderinnen- und Kultusminister heißt:

“Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.”

Bundesdeutsche Journalisten und Redakteure sind nicht gehindert, sich sowohl im Bonner Grundgesetz als auch der Grundrechtefibel umzuschauen. Bilden kann man sich auch noch im fortgeschrittenen Alter, man muss es nur selbst wollen.  Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes  seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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