1. Der Vorgang: Ein Ex-Oberbürgermeister wird belangt
Die Regierung von Oberbayern hat ein Disziplinarverfahren gegen den früheren Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eingeleitet. Der Vorwurf: Reiter soll ohne Genehmigung des Stadtrats eine vergütete Tätigkeit beim FC Bayern München ausgeübt haben (Mitglied im Verwaltungsbeirat, später im Aufsichtsrat). 90.000 Euro hatte er vom Verein erhalten – er trat zurück und spendete das Geld. Bei der OB-Wahl unterlag er deutlich. [Quelle: SPIEGEL vom 11.06.2026]
Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Ist dieser Vorgang „selten“? Ja – aber nicht, weil der Verstoß besonders schwer wäre, sondern weil die öffentliche Gewalt überhaupt einmal einen Amtsträger zur Rechenschaft zieht. Normalerweise bleiben Amtsträger straf- und haftungslos – weil es keinen Amtsmissbrauchstatbestand gibt, weil die Staatsanwaltschaft falsch vereidigt ist, weil die Gerichte illegitim sind. Weiterlesen