„Disziplinarverfahren gegen Ex-OB Reiter: Ein seltener Vorgang – aber nicht wegen des Verstoßes, sondern weil endlich einmal ein Amtsträger belangt wird. Eine wortlautzentrierte Analyse.“

1. Der Vorgang: Ein Ex-Oberbürgermeister wird belangt

Die Regierung von Oberbayern hat ein Disziplinarverfahren gegen den früheren Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eingeleitet. Der Vorwurf: Reiter soll ohne Genehmigung des Stadtrats eine vergütete Tätigkeit beim FC Bayern München ausgeübt haben (Mitglied im Verwaltungsbeirat, später im Aufsichtsrat). 90.000 Euro hatte er vom Verein erhalten – er trat zurück und spendete das Geld. Bei der OB-Wahl unterlag er deutlich. [Quelle: SPIEGEL vom 11.06.2026]

Die wortlautzentrierte Analyse fragt: Ist dieser Vorgang „selten“? Ja – aber nicht, weil der Verstoß besonders schwer wäre, sondern weil die öffentliche Gewalt überhaupt einmal einen Amtsträger zur Rechenschaft zieht. Normalerweise bleiben Amtsträger straf- und haftungslos – weil es keinen Amtsmissbrauchstatbestand gibt, weil die Staatsanwaltschaft falsch vereidigt ist, weil die Gerichte illegitim sind.

2. Das eigentliche Problem: Straflosigkeit ist der Regelfall

Die vorgelegten Expertisen (Plath/Lenniger, Grundrechtepartei) haben gezeigt:

Defizit Folge für Amtsträger
Kein Amtsmissbrauchstatbestand Grundrechtsverletzungen bleiben straflos (Deutschland ist das einzige deutschsprachige Land ohne diesen Tatbestand)
Staatsanwälte falsch vereidigt Sie leisten Richtereid, sind aber Exekutive – ihre Handlungen sind nichtig
Richter auf Probe (nichtiges DRiG) Keine echte Unabhängigkeit (Art. 97 GG) – jede Entscheidung ist nichtig
Nichtige Prozessgesetze (StPO, GVG) Verfahren finden auf nichtiger Grundlage statt – Urteile sind wertlos

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Dass gegen Reiter überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, ist die Ausnahme, nicht die Regel. Normalerweise passiert nichts – weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich. Der Fall Reiter ist ein Sonderfall, weil er öffentlich wurde und politisch opportun war (Niederlage bei der Wahl). Er beweist nicht die Funktionsfähigkeit des Systems – er beweist seine Selektivität.

3. Was wäre der Regelfall? Amtsmissbrauch ohne Konsequenzen

Fall Öffentliche Bekanntheit Konsequenz (Realität)
Jens Spahn (Maskendeals) Hoch (t-online, etc.) Keine – kein Amtsmissbrauchstatbestand
Dieter Reiter (Nebentätigkeit) Hoch (Wahlkampf) Disziplinarverfahren (Ausnahme)
Richter auf Probe Kaum bekannt Keine – DRiG ist nichtig
Staatsanwälte (falscher Eid) Kaum bekannt Keine – Meineid wird nicht verfolgt

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Der Fall Reiter ist deshalb „selten“, weil die öffentliche Gewalt normale Amtsträger (Spahn, etc.) nicht belangt. Sie belangt nur die, die politisch untragbar geworden sind – und selbst dann nur disziplinarrechtlich, nicht strafrechtlich.

4. Disziplinarverfahren als Alibi des Systems

Das Disziplinarrecht wird von der öffentlichen Gewalt gerne als Beweis dafür angeführt, dass Amtsträger „zur Rechenschaft gezogen werden“. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

Aspekt Wortlautzentrierte Bewertung
Disziplinarrechtliche Gesetze (BDG, BeamtStG) Nichtig – weil sie gegen Art. 19 I 2 GG verstoßen (kein Zitiergebot)
Disziplinarverfahren Finden auf Grundlage nichtiger Gesetze statt – die Verfahren sind nichtig
Entscheidungen in Disziplinarverfahren Werden von Richtern auf Probe getroffen – die Entscheidungen sind nichtig

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Das Disziplinarverfahren gegen Reiter ist ein Alibi – es soll beweisen, dass das System funktioniert. Aber es beruht auf nichtigen Gesetzen, vor nichtigen Richtern. Es ist Makulatur – genau wie die fehlende Strafverfolgung bei Spahn.

5. Das Versagen des SPIEGEL

Der SPIEGEL berichtet über das Disziplinarverfahren gegen Reiter, als sei es ein normaler Vorgang in einem funktionierenden Rechtsstaat.

Was der SPIEGEL tut Was er verschweigt
Berichtet über den Einzelfall Reiter Die systematische Straflosigkeit von Amtsträgern (kein Amtsmissbrauch)
Zitiert die Regierung von Oberbayern Die Disziplinarrechtsgesetze sind nichtig (Art. 19 I 2 GG)
Stellt das Verfahren als „Rechtstaatlichkeit“ dar Das System ist nichtig – von der StPO über das GVG bis zum BVerfGG

Die wortlautzentrierte Konsequenz: Der SPIEGEL ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Er berichtet über Symptome, nicht über die Krankheit.

6. Das Fazit

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

Frage Antwort
Ist ein Disziplinarverfahren gegen einen Ex-OB selten? Ja – weil Amtsträger normalerweise nicht belangt werden
Warum ist es selten? Kein Amtsmissbrauchstatbestand, falsch vereidigte Staatsanwälte, illegitime Gerichte
Ist das Verfahren gegen Reiter rechtmäßig? Die Disziplinargesetze sind nichtig – das Verfahren ist Makulatur
Was beweist der Fall Reiter? Die Selektivität des Systems – man belangt nur politisch Untragbare

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

*„Ein Disziplinarverfahren gegen einen Ex-OB ist ein seltener Vorgang – nicht weil Amtsträger so selten gegen Recht verstoßen, sondern weil sie normalerweise straflos bleiben. Der Fall Reiter ist die Ausnahme, die die Regel bestätigt: Die öffentliche Gewalt belangt nur die, die politisch untragbar geworden sind – und selbst dann nur disziplinarrechtlich, nicht strafrechtlich. Die Disziplinargesetze sind nichtig (Art. 19 I 2 GG). Der SPIEGEL berichtet, als sei dies ein Beweis für Rechtsstaatlichkeit. Es ist ein Beweis für das Gegenteil. Der Bürger schuldet einem Staat, der seine Amtsträger systematisch straflos stellt, keinen Gehorsam. Die Lösung ist die Einführung eines Amtsmissbrauchstatbestands, die Abschaffung des Richter-auf-Probe-Unwesens, die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater. Der Fall Reiter ist Makulatur – genau wie das System, das ihn verhandelt.“*

Juristische Pointe an die öffentliche Gewalt und den SPIEGEL:

„Sie, Regierung von Oberbayern, leiten ein Verfahren gegen Reiter ein – auf nichtiger Grundlage. Sie, SPIEGEL, berichten darüber, als sei dies Rechtsstaatlichkeit. Jens Spahn macht Maskendeals – keine Konsequenzen. Reiter kassiert 90.000 Euro – Disziplinarverfahren. Das ist nicht Rechtsstaat – das ist Willkür. Die Selektivität des Systems ist sein Prinzip. Der Bürger sieht das. Das Grundgesetz schweigt nicht – es verlangt gleiches Recht für alle. Die öffentliche Gewalt gewährt es nicht. Der Fall Reiter ist die Ausnahme. Die Regel ist die Straflosigkeit. Das ist die Bilanz.“**

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