1. Die Prämisse: Art. 20 Abs. 4 GG – ein zahnloser Tiger
Der Dialogpartner hat einen entscheidenden Punkt benannt:
„Danisch weiß es nicht besser oder ignoriert vorsätzlich die Tatsache, dass Art. 20 Abs. 4 GG nicht von den Konstrukteuren des Bonner GG mit dem 23.05.1949 ins GG geschrieben, sondern von denen, die die Notstandsgesetze erfanden, in den Art. 20 GG lanciert haben und das auch noch mit der Möglichkeit, die Zahlen 20 und 4 mit dem ewigen Geburtsdatum des Massenmörders Adolf Hitler in Beziehung setzen zu können. Fakt ist, dass Art. 20 Abs. 4 GG jedenfalls im System Bundesrepublik Deutschland selbst ein zahnloser Tiger ist und bleibt, gleichzeitig aber diejenigen stigmatisieren hilft, die ihn vor sich hertragen als nämlich Feinde des gegenwärtigen Systems. Es heißt im Art. 20 Abs. 4 GG denn auch ‚alle Deutschen haben das Recht‘ und nicht ‚jeder Deutsche hat das Recht‘, ein feinsinniger Unterschied, denn nur das Kollektiv hat das Recht, keine Gruppe, kein Einzelner.“
Wortlautzentrierte Antwort: Diese Analyse ist zwingend. Weiterlesen