1. Der Fall: Ein Fahrverbot mit Ausnahme – und das OLG Naumburg kassiert
Der Artikel von t-online (08.07.2026) berichtet über einen Fall, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg eine Ausnahme vom Fahrverbot für einen Bundeswehrfahrer kassierte. Der Mann war außerorts 41 km/h zu schnell gefahren. Das Amtsgericht verhängte 320 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot, erlaubte ihm aber, weiterhin Bundeswehrfahrzeuge zu führen. Das OLG Naumburg hob diese Ausnahme auf – mit der Begründung, dass ein Fahrverbot für den Fahrer gelte, nicht für den Fuhrpark. Pauschale Ausnahmen seien unzulässig.
Der Artikel listet auf, was erlaubt ist (Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugtypen, Führerscheinklassen, berufliche Härten) und was nicht (pauschale Ausnahmen, Sonderregeln für Arbeitgeber). Der letzte Absatz lautet:
„Fahrverbote sind ein Werkzeug des Rechts – nicht der Kulanz. Wer nach Ausnahmen sucht, braucht Argumente, keine Ausreden. Und muss wissen: Der Gesetzgeber will den Verkehr schützen, nicht die Karriere retten. Wer schneller fährt, verliert – zumindest vorübergehend – das Steuer.“
2. Die wortlautzentrierte Analyse des letzten Absatzes
Der letzte Absatz ist ein Paradebeispiel für die verfassungsdämpfende Rhetorik des Rechtsstaats: Weiterlesen