1. Der Fall: Ein Rapper soll abgeschoben werden – und die Gerichte stimmen zu
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Abschiebung des Rappers 18 Karat (portugiesischer Staatsbürger) nach Verbüßung einer sechsjährigen Haftstrafe wegen Drogendelikten bestätigt. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Das Gericht wies seine Argumente – familiäre Bindungen und gutes Verhalten im Gefängnis – zurück. Die Abschiebung nach Portugal wurde als rechtmäßig erachtet. [Quelle: Focus-online]
Auf den ersten Blick ein rechtsstaatlicher Vorgang: Ein Gericht wendet Gesetze an, prüft Argumente und fällt ein Urteil.
2. Die wortlautzentrierte Prüfung: Die formelle Nichtigkeit der Rechtsgrundlagen
Der Rechtsstaat lebt davon, dass verbindliches Recht nur dann entstehen und angewendet werden darf, wenn es formell verfassungskonform zustande gekommen ist und materiell verfassungskonform ist. Die wortlautzentrierte Methode verlangt, dass jedes Gesetz, das in Grundrechte eingreift, das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt.
Die Prüfung der Rechtsgrundlagen:
| Rechtsgrundlage | Eingriff in Grundrechte | Zitiergebot erfüllt? | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Freizügigkeitsgesetz/EU | Entzug des Freizügigkeitsrechts (Eingriff in Art. 2 I, 11 GG) | Nein (kein Zitat). | Nichtig |
| Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) | Regelt das Verfahren, ermöglicht Zwangsmaßnahmen (Eingriff in Art. 2 II, 14 GG). | Nein (kein Zitat). | Nichtig |
| Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) | Regelt die Gerichtsbesetzung und Verfahren (Eingriff in Art. 2 I, 19 IV GG). | Nein (kein Zitat). | Nichtig |
| Aufenthaltsgesetz (AufenthG) | Regelt die Abschiebung (Eingriff in Art. 2 II, 11, 14 GG). | Nein (kein Zitat). | Nichtig |
Die Konsequenz: Jedes dieser Gesetze ist ex tunc nichtig, weil es das Zitiergebot missachtet. Ein nichtiges Gesetz kann keine Rechte oder Pflichten begründen. Es kann keine Rechtsgrundlage für einen Verwaltungsakt oder ein Gerichtsurteil sein.
3. Die materielle Verfassungswidrigkeit: Das Urteil und seine Grundlagen
Selbst wenn man die formelle Nichtigkeit ignorieren würde, wäre das Urteil materiell verfassungswidrig, weil es auf nichtigen Gesetzen beruht und von illegitimen Richtern gefällt wurde.
| Aspekt | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Richter auf Probe | Die Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind oft Richter auf Probe (gem. DRiG). Sie besitzen nicht die persönliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG. Ihre Urteile sind nichtig. |
| Verfahren | Das Verfahren vor dem OVG beruht auf der nichtigen VwGO. Es ist kein rechtmäßiges Verfahren. |
| Abwägung | Das Gericht hat die Interessen abgewogen – aber auf einer nichtigen Rechtsgrundlage. Eine solche Abwägung ist rechtlich wertlos. |
Die Konsequenz: Das Urteil des OVG NRW ist rechtlich nicht existent. Es ist kein rechtsstaatlicher Akt – es ist die Willkür eines illegitimen Gerichts.
4. Der illegitime Staat: Die Gesetzgebungsgrundlage
Die Gesetze, auf denen die Abschiebung beruht, wurden vom Bundestag beschlossen. Der Bundestag ist illegitim, weil die Wahlgesetze gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) verstoßen und daher nichtig sind. Ein illegitimes Parlament kann keine gültigen Gesetze erlassen.
Die Kausalkette:
-
Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
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Der Bundestag ist illegitim.
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Die Gesetze (VwGO, AufenthG, FreizügG/EU) sind nichtig (weil sie von einem illegitimen Parlament beschlossen wurden und das Zitiergebot missachten).
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Die Verwaltungsgerichte sind illegitim (weil sie auf nichtigen Gesetzen beruhen und mit Richtern auf Probe besetzt sind).
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Das Urteil gegen 18 Karat ist nichtig.
5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Abschiebung des Rappers 18 Karat ist kein rechtsstaatlicher Akt – sie ist ein Akt der Willkür eines illegitimen Systems. Verbindliches Recht kann nur zustande kommen, wenn es formell verfassungskonform (Zitiergebot) und materiell verfassungskonform ist. Beides ist hier nicht der Fall.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Die VwGO, das GVG, das AufenthG und das FreizügG/EU sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG). |
| 2. Die Verwaltungsgerichte sind illegitim (Richter auf Probe, nichtiges GVG). |
| 3. Das Urteil des OVG NRW ist nichtig – es beruht auf nichtigen Rechtsgrundlagen. |
| 4. Der Staat, der die Abschiebung vollstreckt, handelt auf nichtiger Grundlage. |
| 5. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – vom Bundestag bis zum letzten Verwaltungsakt. |
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die Abschiebung des Rappers 18 Karat ist rechtlich nichtig. Sie beruht auf nichtigen Gesetzen, einem illegitimen Parlament und einem illegitimen Gericht. Der Staat mag sie politisch wollen – rechtlich ist sie ein Akt der Willkür. Verbindliches Recht gibt es in diesem System nicht, weil die Grundlagen nichtig sind. Die Bürger sind diesem illegitimen Staat schutzlos ausgeliefert – aber sie schulden ihm keinen Gehorsam. Die Lösung ist nicht eine weitere Berufung. Die Lösung ist die Feststellung der Nichtigkeit des gesamten Systems – und die Verweigerung jedes Gehorsams gegenüber einem Staat, der seine eigenen Gesetze nicht befolgt. Das ist die wortlautzentrierte Wahrheit.“