Mit dem Satz des Richters Thorsten Schleif: „Jeder Bürger hat das garantierte Recht, die Gerichte anzurufen, wenn seine durch das Grundgesetz geschützten Freiheiten durch die öffentliche Gewalt eingeschränkt werden“ werden die Grundrechteträger seit 72 Jahren von Staats wegen kostenpflichtig über den Tisch gezogen

Im Gespräch mit FOCUS Online sagte Amtsrichter Thorsten Schleif aus dem nordrhein-westfälischen Dinslaken:

„Jeder Bürger hat das garantierte Recht, die Gerichte anzurufen, wenn seine durch das Grundgesetz geschützten Freiheiten – mitunter in offensichtlich rechtswidriger Weise – durch die öffentliche Gewalt eingeschränkt werden.“

Von Grundgesetzes wegen sagt der Richter Thorsten Schleif da dem Focus nichts neues, denn gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hat jedermann das Recht, wenn er von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, den Rechtsweg zu beschreiten und dieses Grundrecht ist von Seiten des Verfassungsgebers absolut ausgestaltet, kann und darf von Seiten des einfachen Gesetzgebers nicht eingeschränkt werden.

Die grundgesetzwidrige Wirklichkeit sieht seit fast 72 Jahren hingegen völlig anders aus. Die bundesdeutsche öffentliche Gewalt verletzt unscheinbar grundgesetzwidrig die Rechte der Grundrechteträger in einer mit Worten kaum hier und jetzt noch zu beschreibenden Art und Weise mit der Folge, dass die unverletzlichen unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden Grundrechte faktisch seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes straf- und haftungslos leerlaufen.

Immer wenn es der einzelne Grundrechteträger bemerkt hat von der grundgesetzgebundenen öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, nicht alle haben es bemerkt und glauben es nicht einmal, wurde und wird er zum Klagen gezwungen mit der Folge, dass selbst offenkundige Grundrechteverletzungen, obwohl von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen allen Grundrechteverpflichteten verboten, nicht im grundgesetzgebotenen Weg der unverzüglichen Folgebeseitigung wegen grundgesetzverbotener Grundrechteverletzung sofort beseitigt werden durch Wiederherstellung des ursprünglichen unverletzten Zustandes, sondern die rechtsprechende Gewalt grundgesetzwidrig die Grundrechteverletzung für rechtens erklärt mit der weiteren grundgesetzfernen Folge, dass der Grundrechteträger zu bezahlen hat und in solchen Fällen sein gesamtes Vermögen an die öffentliche Kasse der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt verliert.

Wie der blanke Hohn liest sich denn auch das Folgende:

„Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BverfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, s. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.

Fakt ist stattdessen bis heute,

dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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