Juden heute in der Bundesrepublik Deutschland haben oder wollen das unscheinbar versus Bonner Grundgesetz etablierte deutsche System nicht verstehen, geschweige wohl wahrhaben

Spiegel-online vermeldet am 28.10.2019:

Nach dem Erstarken der AfD bei der Landtagswahl in Thüringen hat der Zentralrat der Juden in Deutschland an die Wähler der Partei appelliert. „Jeder, der am Sonntag die AfD gewählt hat, trägt eine Mitverantwortung dafür, dass das Fundament unserer Demokratie sukzessive untergraben wird“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster.

Wer die AfD wähle, wähle den Weg in ein antidemokratisches Deutschland, so Schuster. „Wer AfD wählt, wählt den Abschied von den Freiheiten unseres demokratischen Rechtsstaats.“

Sowohl dem Zentralrat der Juden als auch seinem Präsidenten Josef Schuster ist seit Jahren bekannt gemacht worden, dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt es seit dem 23.05.1949 nicht wirklich hat mit dem Bonner Grundgesetz als ranghöchster Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland sowie den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen einschließlich der unmittelbar geltendes Recht gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Freiheitsgrundrechte.

Vielleicht schaut man ja mal von Seiten des Zentralrates der Juden in die Parteiprogramme aller bundesweit etablierter politischen Parteien und sucht dort nach dem ausformulierten Bezug zum Bonner Grundgesetz als auch für die Akteure aller bundesdeutschen politischen Parteien zuvörderst maßgebliches Gesetzeswerk. Man darf getrost mit Fehlanzeige rechnen, denn wenn sich schon die gesamte bundesdeutsche öffentliche  Gewalt der ranghöchsten bundesdeutschen Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 erfolgreich entzieht, kann es bei den etablierten politischen Parteien nicht anders sein, denn ein Großteil der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt beherbergt sog. Parteisoldaten in den eigenen Reihen, da wäre es aberwitzig zu glauben, dass man sich neben den zuvörderst in den Parteien rangierenden Parteiprogrammen und Parteistatuten noch um die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland kümmert, geschweige sie und ihren Inhalt sowie ihre einzigartige Wirkweise als absolut vorrangig anerkennt. Das würde ja die gesamte von rückwärts entwickelte Parteiarbeit zunichte machen, denn von den einmal ins Auge gefassten braunen 1.000 Jahren sind nicht einmal 100 Jahre erst vergangen.

„Deutschland verdummt“, prognostiziert im Augenblick der Kinderpsychiater Dr. Winterhoff und hat wohl recht.

Vielleicht schaut man von Seiten des Zentralrates der Juden mal rein Interesse halber in die  Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ wo es von Seiten der Länderkultus- und Innenminister erhellend heißt, Zitat:

«Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

Wir in Deutschland haben mit den «Grundrechten» tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen

1970 hat Heinemann als Bundespräsident dann das Folgende als Geleitwort in die erste von der Bundeszentrale für politische Bildung gedruckte Grundgesetzausgabe schreiben lassen, Zitat:

»Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Wenn Deutschland jedoch weiter verdummt, dann wird schon bald keine Erinnerung mehr vorhanden sein bezüglich dessen, was das NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seine braue Mischpoke zwischen dem 05.03.1933 und 08.05.1945 an menschenverachten Verbrechen zustande gebracht hat.

Sowohl der Zentralrat der Juden als auch dessen Präsident hat zu wissen, dass de facto  die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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