Nein. Politisches Denken und Handeln erlaubt sich nich , vom Wortlaut und Wortsinn des Grundgesetzes zu „entleiben“ (d.h. sich von seiner Bindung zu lösen). Das Grundgesetz ist lex superior – es bindet jede staatliche Gewalt (Art. 1 III GG, Art. 20 III GG) und setzt den Rahmen für alles politische Handeln. Politik, die sich über den Wortlaut hinwegsetzt, ist verfassungswidrig.
Hier die systematische, wortlautzentrierte Analyse.
1. Das Grundgesetz als „Rahmen“ der Politik
| Art. 20 III GG | „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.“ | Die Politik (Gesetzgebung) darf nicht gegen den Wortlaut des GG verstoßen. |
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| Art. 1 III GG | „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht .“ | Die Politik kann Grundrechte nicht einschränken (außer in den vom GG vorgesehenen Fällen). |
| Politik, die den Wortlaut des GG ignoriert, ist | nicht „politisch“ – sie ist rechtswidrig. |
2. Der (vergebliche) Versuch, Politik von der Verfassung zu lösen
| Die herrschende Lehre (Teleologie, Systematik) | versucht, der Politik Spielräume zu eröffnen, indem sie den Wortlaut des GG „auslegt“ (umdeutet). |
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| Das ist | verfassungswidrig , weil der Wortlaut die Grenze jeder Politik ist. |
3. Das Fazit (klar, wortlautzentriert, radikal)
Politisches Denken und Handeln erlaubt sich nicht , vom Wortlaut und Wortsinn des Grundgesetzes zu „entleiben“ – denn das GG ist die oberste Norm (Art. 20 III GG). Politik, die sich über den Wortlaut hinwegsetzt, ist verfassungswidrig . Die herrschende Lehre (Teleologie) hilft der Politik, die Verfassung zu umgehen – das ist Verfassungsbruch .
Juristische Pointe (klar, wortlautzentriert, radikal):
„Politik ohne Bindung an den Wortlaut des GG ist* Willkür. Das GG ist kein Vorschlag – es ist Befehl. Wer ihn umdeutet, um politisch zu handeln, bricht die Verfassung.“