einfach gegen die Grundrechteträger hoheitlich handeln, solange nicht höchstrichterlich Einhalt befohlen wird, so funktioniert der grundgesetzwidrig handelnde bundesdeutsche Rechtsstaat spätestens seit dem 11.08.1950

„Die bundesweit erste Geschwindigkeitsmessung per Sektorkontrolle ist laut Verwaltungsgericht Hannover unrechtmäßig in Betrieb und muss sofort abgeschaltet werden.“ (Spiegel-online, 12.03.2019)

„Die Erfassung der Kennzeichen sämtlicher Fahrzeuge, die in den Kontrollbereich fahren, greift nach Meinung der Richter jedoch in die verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmung ein. Für diesen Eingriff bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. Diese fehle, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts“, heißt es.

Von Grundgesetzes wegen haben Gesetzgeber, vollziehende und rechtsprechende Gewalt seit dem Inkrafttreten des BGG am 23.05.1949 nichts anders zu tun, als grundgesetzkonform zu denken und zu handeln.  Fakt ist jedoch, dass die bundesdeutsche öffentliche Gewalt seit Jahrzehnten nicht willens ist, grundgesetzkonform zu denken, geschweige denn zu handeln, weil man dann nicht wirksam durchgreifen können würde.

In den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung findet sich unter dem 11.08.1950 die folgende entlarvende Protokollnotiz:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Eine gewünschte Grundgesetzänderung wurde bis heute nicht vorgenommen, man handelt aber trotzdem grundgesetzwidrig gegen die Grundrechteträger, denn man hat sich seit dem 11.08.1950 von Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt mit grundgesetzwidrigen Gesetzen und Rechtsverordnungen derart umfangreich ausgestattet, dass grundgesetzkonformes Denken und Handeln praktisch für keinen in der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt Tätigen mehr möglich ist. Stattdessen wird hin und wieder mal eine grundgesetzkonform erscheinende Gerichtsentscheidung veröffentlicht und von Seiten der grundgesetzwidrig handelnden öffentlichen Gewalt darauf wunschgemäß reagiert, Zitat Spiegel-online, 12.03.2019:

„Als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung kündigte das Innenministerium in Hannover an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.“

Das reicht, um die bundesdeutsche Bevölkerung einschließlich die Pressefreiheit so sehr schätzenden Medien für ne Weile wieder hinter die rechtsstaatliche Fichte geführt zu haben, denn der Glaube versetzt bekanntlich Berge.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes trotzdem seit 69 Jahren – Fehlanzeige -.

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