„Distanz halten, sich nicht gemein machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten“ in Der Spiegel, Nr. 13/1995, S. 112-119, hier 113

Der Journalist gibt sich gerne in der Bundesrepublik Deutschland als Teil der sog. vierten Gewalt aus, der es quasi obliege, die öffentliche Gewalt zu kontrollieren und zwar insgesamt, Missstände aufzuspüren und öffentlich zu machen. Klingt gut, in der Praxis sieht das aber alles ganz anders aus, jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland seit 70 Jahren.

Gerne reklamiert der bundesdeutsche Journalist die im Bonner Grundgesetz verankerte Presse- und Meinungsfreiheit und zwar für sich und sein Tun. Fakt ist sodann aber auch, dass der Journalist im Gegenzug dieses grundgesetzlich unverbrüchlich verbürgte unmittelbare unverletzliche Grundrecht gegenüber der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt nicht leerlaufen lassen darf, wenn es um Grundrechteverletzungen seitens der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt gegen die bundesdeutsche Bevölkerung geht, sind diese Grundrechteverletzungen denn doch von Grundgesetzes wegen absolut tabu. Die Grundrechte bilden nämlich gegenüber der öffentlichen Gewalt unmittelbar geltendes Recht und sind außerdem unverletzlich.

In solchen der sog. vierten Gewalt zugetragenen Fällen muss sich die Presse mit dem Bonner Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gemein machen, um des Bonner Grundgesetzes, dessen Inhalt und dessen Wirkweise wegen.

Gemein machen muss sich in all diesen Fällen die Presse auch mit den von Grundrechteverletzungen betroffenen Grundrechteträgern und zwar mit jedem in jedem Einzelfall, so wie die Presse auch jeden sie selbst betreffenden Einzelfall öffentlich thematisiert, wenn es um die Presse- und Meinungsfreiheit geht, weil die Grundrechteverletzer als die von Grundgesetzes wegen Grundrechtsverpflichteten seit 70 Jahren nur stört, wenn sie wegen Grundrechteverletzungen öffentlich an den Pranger gestellt werden. Die Art. 1 Abs. 1 und 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 Hs 2 GG sind unverbrüchlich einschlägig und weder von GG wegen noch einfachgesetzlich zu ignorieren ohne dass es einer von GG wegen unzulässigen Grundrechteverletzung gleichkommt.

Es kann nicht sein, dass man als Journalist auf der einen Seite die eigenen Grundrechte in Gestalt von Presse- und Meinungsfreiheit immer wieder lautstark öffentlich reklamiert und auf der anderen Seite die Tatsache, dass das Bonner Grundgesetz bis heute seiner wahren Erfüllung harrt, ignoriert. Die Journale darf nicht vergessen, dass Art. 18 GG den Missbrauch von Presse- und Meinungsfreiheit versus Grundgesetz in Gestalt der freiheitlich – demokratischen Grundordnung ahnden hilft.

In Sachen „Umwelt“ scheint man sich in Journalistenkreisen inzwischen zu besinnen, Zitat:

Je älter ich werde, umso weniger glaube ich, dass dieser Satz wirklich stimmt“, meint der freie Journalist Kai Schächtele, der als „transformativer Reporter“ nach den Protagonisten und Geschichten der Veränderung sucht. Er wolle „niemanden missionieren oder bekehren“, aber er halte es für „essenziell, dass wir anfangen, über die Zukunft nachzudenken“. Und dafür „bin ich gerne bereit, mich dem Vorwurf auszusetzen, dass das dann ja nicht mehr reiner Journalismus ist, weil hinter meinem journalistischen Arbeiten eine Agenda steckt.“

Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios:

„Guter Journalismus halte „Distanz zu politischen Kampagnen“ und werde „niemals müde (…) aufzuklären, herumzuwühlen und alles ans Licht zu bringen“ – aber „Liebedienerei“ oder „servile Auftragsschreiberei“, nein, das auf keinen Fall.“

Der hiesige Blog gibt hinreichend Fakten über das vorsätzliche Ausheln, Unterlaufen und außer Geltung setzen des Bonner Grundgesetzes und seiner gegen die bundesdeutsche öffentliche Gewalt gerichteten Rechtsbefehle mit der Folge des systematischen Leerlaufens der unmittelbar geltendes Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.