Fakt ist, dass das Bonner Grundgesetz seit 71 Jahren noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
„Barbara Borchardt, geboren 1956, war in der DDR Mitglied der SED und kam später über die PDS zu den Linken. Sie hatte in jungen Jahren als Bürgermeisterin eine Gemeinde geleitet und dann ein Fernstudium in Staats- und Rechtswissenschaften begonnen, sie ist Diplomjuristin mit erstem Staatsexamen. […] Nach ihrem Aufstieg ins Richtergremium wird nun vor allem über ihre Verbindung zur Antikapitalistischen Linken, kurz AKL, diskutiert.
Die AKL ist eine Gruppierung der Linken und wird im Verfassungsschutzbericht 2018 als Beobachtungsobjekt in der Kategorie Linksextremismus geführt. Die AKL, heißt es dort, fordere einen „grundsätzlichen Systemwechsel“ und einen „Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen“. Der dpa sagte Barbara Borchardt, sie wolle Mitglied der Antikapitalistischen Linken bleiben, in Mecklenburg-Vorpommern werde die Vereinigung schließlich nicht beobachtet.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 22.05.2020)
Die Verfassungsrichter in Mecklenburg-Vorpommern leisten gemäß § 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz – LVerfGG M-V den Richtereid gemäß § 4 RiG M-V, Zitat:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.“
75 Jahre nach dem Ende des Massenmörderregimes Adolf Hitler und seiner braunen Mischpoke, 71 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes sowie 31 Jahre nach dem Ende des DDR – Unrechtsstaates besetzen auch weiterhin Feinde des Bonner Grundgesetzes diejenigen öffentlichen Ämter, die ihnen von Grundgesetzes wegen nicht zustehen. Möglich macht es die bis heute von der bundesdeutschen Bevölkerung nicht wirklich wahrhaben zu wollende Tatsache, dass nicht nur die bisherigen Bundeswahlgesetze, sondern auch die Landeswahlgesetze wegen ihres Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig sind mit der Folge, dass kein bundesdeutsche Parlament seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes grundgesetzkonform gebildet worden ist, kein Angeordneter und keine Abgeordnete hat bis heute ihr Mandat grundgesetzkonform erlangt, sind doch alle Bundes- und Landtagswahlen nichtig mit der weiteren Folge, dass alle Aktivitäten des Bundestages sowie der Landtage ebenfalls nichtig waren, sind und bleiben werden, wenn das Bonner Grundgesetz die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 immer noch ist.
Fakt ist sodann bis heute, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.
Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.