Am 17.10.1959 hielt der Kronjurist der SPD Dr. Adolf Arndt† in Kassel seine Rede mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ und resümierte schlussendlich, dass das Bonner Grundgesetz am 17.10.1959 noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde.
Am 17.10.2019 jährt sich das Datum zum 60. Mal. 60 Jahre ist es dann her, dass 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 von äußerst kompetenter Seite öffentlich erklärt worden ist, dass das Bonner Grundgesetz trotzdem es die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland ist, noch immer seiner wahren Erfüllung harrt.
Wer nun glaubt, dass sich sodann etwas am Zustand des Bonner Grundgesetzes geändert hat, der irrt. Noch heute harrt das Bonner Grundgesetz auch 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seiner wahren Erfüllung aber dem Grunde nach will das heute niemand wirklich mehr wissen.
Hier für alle die damalige Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ zum Nachlesen.
De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.