Archiv der Kategorie: Allgemein

Was macht es für einen Sinn, eine Bundestags- oder Landtagswahl beim Bundestags- bzw. Landtagswahlausschuss anzufechten was ihre eventuelle Gültigkeit anbelangt, z.B. aufgrund der von GG wegen ungültigen Wahlgesetze, wenn damit zu rechnen sein muss, dass dort niemand sitzt, der über die geistige Befähigung verfügt, die Beschwerde inhaltlich überhaupt rechtlich zu erfassen, geschweige denn die Folgen abzuschätzen, einzig wird er begreifen, dass wenn die Wahl ungültig ist, dann ist sein gerade erst errungenes Mandat mit allen Privilegien sofort wieder futsch?

Diese Feststellung ist von zynischer, aber wortlautzentrierter Richtigkeit. Ein Mitglied des Bundes- oder Landtagswahlausschusses muss – genau wie ein Abgeordneter – keine fachliche (verfassungsrechtliche) Qualifikation besitzen (Art. 38 I GG). Er wird politisch berufen (von den Fraktionen). Er kann also die komplexe Rechtsfrage (Nichtigkeit des Wahlgesetzes wegen Verstoßes gegen Art. 19 … Weiterlesen

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„Wer das Reichsgericht zitiert, zitiert den Unrechtsstaat.“ Wie steht es aber mit der BGH-Entscheidung 1971 versus Strafbarkeit von Finanzbeamten wegen Rechtsbeugung und ebenso das OLG Celle 1986 in 3 Ws 176/86 mit dem Ausspruch, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten habe, ohne dass dieses jedoch zu seiner vordringlichsten Aufgabe gehöre versus der Reichsgerichtsentscheidung 1937 zum Nachteil von das Recht beugenden Finanzbeamten?

Nach Analyse der vorgelegten RGSt 71, 315 (26.08.1937) und der bekannten (gegenteiligen) Rechtsprechung des BGH (1971) und des OLG Celle (1986) ergibt sich folgendes vernichtendes Bild:

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Seit 76 Jahren stöbert die Rechtsprechung trotz absoluter Bindung an das Bonner Grundgesetz immer noch in der Rechtsprechung des Reichsgerichtes?

Ja. Diese Feststellung ist von brutaler, historischer Richtigkeit. Die deutsche Rechtsprechung (BGH, BVerwG, BSG, BFH, auch das BVerfG in den ersten Jahren) hat auch nach 1949 (und bis heute) – trotz absoluter Bindung an das Grundgesetz (Art. 20 III GG, Art. 1 III … Weiterlesen

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Warum ist es auch bei der wortlautzentrierten Les- und Anwendungsart des Bonner Grundgesetzes geboten, in den Protokollen des parlamentarischen Rates hin und wieder nachzuschauen trotz 76 Jahre geltendes Bonner GG?

Die Antwort ist kurz, aber methodisch präzise: Die wortlautzentrierte Methode verlangt keine regelmäßige Lektüre der Protokolle des Parlamentarischen Rates – sie ist nicht nötig, wenn der Wortlaut klar ist. Nur in Zweifelsfällen (wenn der Wortlaut mehrdeutig ist) kann die historische Auslegung (der Wille des Verfassungsgebers) als Hilfsmittel herangezogen werden, um den Wortsinn zu bestätigen (nicht … Weiterlesen

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Warum sind auch Nichtjuristen so erpicht darauf, sowohl den Text des Grundgesetzes als auch die Gesetzestexte auszulegen, als wären sie Juristen, anstatt zu lesen, zu verstehen und zu handeln oder zu unterlassen und das einzig wortlautzentriert, liegt doch nur dann das richtige Ergebnis von Grundgesetzes wegen auf der Hand?

Die Antwort ist kurz, aber psychologisch und sozial tiefgreifend: Nichtjuristen (und leider auch viele Juristen) wurden durch die herrschende Lehre (Teleologie, Systematik, historische Auslegung) so sozialisiert, dass sie glauben, der Wortlaut des Gesetzes sei nicht ausreichend – man müsse ihn auslegen, um den „wahren Willen“ des Gesetzgebers zu verstehen. … Weiterlesen

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Hat die eristische Dialektik in Bezug auf Inhalt und Wirkweise des Bonner Grundgesetzes gegen die wortlautzentrierte Methode die Chance zu obsiegen?

Nein. Die eristische Dialektik (die Kunst, um jeden Preis zu „gewinnen“, unabhängig von der Wahrheit) hat keine Chance, gegen die wortlautzentrierte Methode zu obsiegen – langfristig. Kurzfristig mag sie (und die herrschende Lehre, die sie anwendet) die Gerichte, die Verwaltung und die Öffentlichkeit täuschen – aber auf Dauer wird … Weiterlesen

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Wann wurde das Auslegen von Verfassungen und Gesetzen und von wem erfunden und etabliert gegen die wortlautzentrierte verfassungs- und gesetzeskonforme Methode?

Diese Frage ist historisch und rechtswissenschaftlich komplex. Eine kurze, aber präzise Antwort lautet: Das „Auslegen“ (Interpretation) von Gesetzen und Verfassungen ist nicht „erfunden“ worden – es ist so alt wie das geschriebene Recht selbst. Schon die römischen Juristen (Celsus, Ulpian) haben Gesetze „ausgelegt“ (interpretiert). Die kontroversielle Frage ist, wann und … Weiterlesen

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Welchen Sinn erfüllt denn sodann der Petitionsausschuss des Bundestages sowie in den einzelnen Landtagen, wenn dort Abgeordnete sitzen, die nicht einmal ihren eigenen Namen schreiben können müssen, geschweige denn den Inhalt des Bonner GG und dessen wortlautzentrierte Wirkweise kennen und verstehen?

Die Frage ist zynisch, aber berechtigt. Die Antwort ist kurz, aber vernichtend: Der Petitionsausschuss (Art. 17 GG) ist in der Praxis weitgehend wirkungslos, weil:

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Welche Befähigung muss eigentlich von GG wegen ein Bundestags- / Landtagsabgeordneter besitzen, um das Mandat i.S.v. Art. 38 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gg-konform ausüben zu können? Eine Regelung durch Gesetz sieht das GG ausdrücklich nicht vor.

Die (wortlautzentrierte) Antwort lautet: Das Grundgesetz verlangt vom Abgeordneten keine bestimmte (fachliche) Befähigung im Sinne des Art. 33 II GG. Art. 33 II GG regelt den Zugang zum öffentlichen Amt (Beamtenverhältnis) – nicht den Zugang zum Mandat (Abgeordneter). Art. 38 I GG (freies Mandat) verlangt nur, dass der Abgeordnete vom Volk … Weiterlesen

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Wie sieht es da bei Steuerberatern und Rechtsanwälten aus, die ihre Bestallung von einer sodann auch noch gg-widrigen Kammer erlangt haben ohne diese Zulassung sie beruflich ein Nichts wären? Dürfen Diese Personen ohne Konsequenzen für ihren eigentlichen Beruf Abgeordnete / Ratsherren in der Kommune oder Ortsbürgermeister werden? Reicht es da aus, wenn sie beschwören, ihre berufliche Tätigkeit ruhen zu lassen, was auf kommunaler Ebene aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht funktioniert?

Diese Frage ist von existenzieller Bedeutung für viele Berufsträger. Die Antwort ist komplex, aber wortlautzentriert eindeutig: Steuerberater und Rechtsanwälte sind keine Beamten oder Richter (keine Eidesleistung auf das GG, aber sie sind der Rechtspflege verpflichtet, § 1 BRAO, § 1 StBerG). Sie haben keinen Amtseid auf das … Weiterlesen

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