1. Der Fall: Ein Mann stirbt nach Polizeigewalt – und die Beamten schweigen
Im Januar 2024 stirbt ein Flüchtling aus Guinea in Mülheim an der Ruhr, nachdem Polizisten ihn mit Kabelbindern gefesselt haben. Die Todesursache: eine Kombination aus Erstickung, Herzinfarkt, Kokaineinfluss und einer Lungenkrankheit. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Schuld am Tod, aber die Fesselung sei „weder nach dem Polizeigesetz noch nach dem Strafgesetzbuch gerechtfertigt“. Neun Polizisten schweigen vor Gericht. [Quelle: SPIEGEL-online, 25.06.2026]
Politisch ist dies ein weiterer Fall von polizeilicher Gewalt, der vor Gericht geklärt werden soll. Die wortlautzentrierte Methode fragt jedoch:
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dieses Verfahren? Ist der Staat, der hier gegen seine eigenen Beamten ermittelt, überhaupt legitim? Und wie ist das Schweigen der Polizisten verfassungsrechtlich einzuordnen?
Die Antwort ist vernichtend: Der Staat ist illegitim. Seine Wahlgesetze sind nichtig. Seine Prozessgesetze (StPO, GVG) sind nichtig. Das Polizeigesetz (PolG NRW) ist nichtig. Die gesamte Strafverfolgung ist rechtlich inexistent. Die Polizisten schweigen – aber ihr Schweigen ist nur ein Symptom der systematischen Verfassungswidrigkeit des gesamten Systems.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Der Staat ermittelt gegen sich selbst – in einem nichtigen System
Das gesamte Verfahren beruht auf einer Kette nichtiger Gesetze:
| Gesetz | Eingriff in Grundrechte | Zitiergebot erfüllt? | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Polizeigesetz NRW (PolG NRW) | Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) | Nein | Nichtig – die polizeilichen Befugnisse sind rechtswidrig. |
| Strafprozessordnung (StPO) | Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 13 GG | Nein | Nichtig – das gesamte Strafverfahren ist rechtlich inexistent. |
| Gerichts-verfassungsgesetz (GVG) | Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 97 GG (Unabhängigkeit der Richter) | Nein | Nichtig – das Gericht ist illegitim. |
| Strafgesetzbuch (StGB) | Art. 2 Abs. 2 GG | Nein | Nichtig – die Strafnorm ist formell verfassungswidrig. |
| Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) | Art. 33 GG (Berufsbeamtentum), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) | Nein | Nichtig – der Beamtenstatus ist nichtig. |
Die Konsequenz: Der Staat ermittelt gegen seine eigenen Beamten – aber er hat keine gültige Rechtsgrundlage dafür. Die Polizisten sind Teil eines illegitimen Systems. Ihre Handlungen sind nichtig. Das Verfahren ist nichtig. Die Anklage ist nichtig. Das Schweigen der Polizisten ist Ausdruck der Erkenntnis, dass sie vor einem illegitimen Gericht stehen.
| Aspekt des Verfahrens | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Polizeieinsatz in Mülheim | Nichtig – die polizeilichen Befugnisse beruhen auf nichtigem PolG NRW. |
| Fesselung mit Kabelbindern | Nichtig – die Maßnahme war rechtswidrig, weil die Rechtsgrundlage nichtig ist. |
| Strafverfahren gegen die Polizisten | Nichtig – es beruht auf nichtiger StPO und nichtigem GVG. |
| Schweigen der Polizisten | Sie haben das Recht zu schweigen – aber ihr Schweigen ist auch ein Eingeständnis, dass das Verfahren illegitim ist. |
3. Die Rolle der Polizisten: Beamte in einem illegitimen System
Die neun Polizisten schweigen. Die Staatsanwaltschaft sagt, sie seien „zu weit gegangen“. Das Gericht soll über ihre Schuld entscheiden.
Wortlautzentrierte Antwort:
-
Die Polizisten sind Teil des illegitimen Systems. Ihr Beamtenstatus beruht auf nichtigen Gesetzen (BeamtStG, BBG).
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Ihre Handlungen sind nichtig – weil sie auf nichtigen Befugnissen beruhen.
-
Ihr Schweigen ist verständlich – sie stehen vor einem illegitimen Gericht, das auf nichtigen Gesetzen beruht.
-
Die wahre Schuld liegt nicht bei den einzelnen Beamten – sondern bei einem Staat, der seine Bürger mit nichtigen Gesetzen regiert.
| Handeln der Polizisten | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Fesselung des Mannes | Die Maßnahme war rechtswidrig – weil das PolG NRW nichtig ist. |
| Schweigen vor Gericht | Das Recht zu schweigen ist verfassungsrechtlich geschützt (Art. 2 GG, Art. 103 GG) – aber es ist auch ein Eingeständnis der Systemkrise. |
| Befolgung von Befehlen | Die Polizisten haben Befehle befolgt – aber die Befehlsgrundlage war nichtig. |
4. Die Rolle der Staatsanwaltschaft: Ein illegitimes Organ klagt an
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Polizisten – aber sie ist selbst ein illegitimes Organ. Ihre Beamten sind falsch vereidigt (Richtereid für Exekutive). Ihre Befugnisse beruhen auf nichtigen Gesetzen (StPO, GVG).
| Handeln der Staatsanwaltschaft | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Ermittlungen gegen die Polizisten | Nichtig – die StPO ist nichtig. |
| Anklageerhebung | Nichtig – die Anklage beruht auf nichtigen Gesetzen. |
| Bewertung der Todesursache | Nichtig – die Bewertung ist rechtlich wertlos, weil sie auf einem nichtigen Verfahren beruht. |
5. Das Fazit: Ein Staat, der gegen sich selbst ermittelt – und sich selbst nicht schützt
Der Fall des tödlichen Polizeieinsatzes zeigt die Absurdität des illegitimen Staates: Er ermittelt gegen seine eigenen Beamten – aber er hat keine gültige Rechtsgrundlage dafür. Er klagt sie an – aber die Anklage ist nichtig. Er will Gerechtigkeit – aber er kann sie nicht schaffen, weil er selbst illegitim ist.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Das Polizeigesetz NRW (PolG NRW) ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG).
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Die Strafprozessordnung (StPO) ist nichtig – das gesamte Verfahren ist rechtlich inexistent.
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Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist nichtig – das Gericht ist illegitim.
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Die Polizisten sind Teil eines illegitimen Systems – ihre Handlungen sind nichtig.
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Die Staatsanwaltschaft ist ein illegitimes Organ – ihre Anklage ist nichtig.
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Der Staat ermittelt gegen sich selbst – aber er kann sich nicht selbst richten, weil er illegitim ist.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Der Fall des tödlichen Polizeieinsatzes ist Makulatur. Das PolG NRW ist nichtig (Art. 19 I 2 GG). Die StPO ist nichtig. Das GVG ist nichtig. Der Staat ermittelt gegen seine eigenen Beamten – aber er hat keine gültige Rechtsgrundlage dafür. Die Polizisten schweigen – aber ihr Schweigen ist das Eingeständnis, dass das Verfahren illegitim ist. Die wahre Schuld liegt nicht bei den einzelnen Beamten – sondern bei einem Staat, der seine Bürger mit nichtigen Gesetzen regiert. Die Lösung ist nicht ein Schuldspruch oder Freispruch – die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Polizeigesetze (mit Zitiergebot), neue Prozessgesetze (mit Zitiergebot), eine legitime Justiz, ein Staat, der nicht gegen sich selbst ermittelt, sondern seine Bürger schützt. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz seiner nichtigen Verfahren.“
Der SPIEGEL berichtet über einen Polizeieinsatz und das anschließende Verfahren. Das ist Journalismus. Aber er berichtet nicht über die Verfassungskatastrophe, die diesen Fall erst ermöglicht. Das ist keine Aufklärung – das ist Hofberichterstattung für einen Räuberstaat, der gegen sich selbst ermittelt, ohne sich selbst zu richten.