1. Der Fall: Ali S., Volker Beck und die Nebenklage
Ali S., ein aus Afghanistan stammender Däne, soll im Auftrag des iranischen Regimes die Ermordung von Josef Schuster (Zentralrat der Juden) und Volker Beck (Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft) geplant haben. Beck hat nun beantragt, als Nebenkläger zugelassen zu werden. Die Vorsitzende Richterin muss entscheiden, ob die Mordvorbereitung ausreicht – oder ob es eines Versuchs bedarf (wie der BGH 2020 entschied). Becks Anwalt argumentiert mit dem besonderen Schutzbedürfnis und den psychischen Belastungen seines Mandanten. Er sieht „verfassungsrechtliche Defizite“ in der restriktiven Auslegung des Gesetzes. [Quelle: SPIEGEL-online]
Politisch ist dies ein dramatischer Fall: Ein mutmaßlicher Auftragsmörder soll zwei prominente Deutsche getötet haben. Der Staat ermittelt und schützt die Opfer.
Die wortlautzentrierte Methode fragt jedoch:
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dieses Verfahren? Ist der Staat, der hier schützt, überhaupt legitim? Und warum wird in diesem Fall auf das Grundgesetz gepocht – während es in anderen Fällen ignoriert wird?
Die Antwort ist vernichtend: Der Staat ist illegitim. Seine Wahlgesetze sind nichtig. Seine Prozessgesetze (StPO, GVG) sind nichtig. Die Richter sind illegitim. Das gesamte Verfahren ist rechtlich inexistent. Aber: In diesem Fall wird das Grundgesetz (Art. 103 GG, Art. 2 GG) bemüht – um die Nebenklage zu ermöglichen. An anderer Stelle wird das Grundgesetz systematisch ignoriert (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Staat ist selektiv: Er pocht auf das Grundgesetz, wenn es ihm nützlich erscheint – und ignoriert es, wenn es ihn stört.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Das Verfahren ist nichtig – die Nebenklage ist Makulatur
Das gesamte Verfahren beruht auf einer Kette nichtiger Gesetze:
| Gesetz | Eingriff in Grundrechte | Zitiergebot erfüllt? | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Strafprozessordnung (StPO) | Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) | Nein | Nichtig – das gesamte Strafverfahren ist rechtlich inexistent. |
| Gerichts-verfassungsgesetz (GVG) | Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 97 GG (Unabhängigkeit der Richter) | Nein | Nichtig – das Gericht ist gesetzwidrig besetzt. |
| Strafgesetzbuch (StGB) | Art. 2 Abs. 2 GG | Nein | Nichtig – die Strafnorm ist formell verfassungswidrig. |
| Nebenklage-Recht (StPO) | Art. 103 GG (Rechtliches Gehör), Art. 2 GG (Rechtsschutz) | Nein | Nichtig – die Nebenklageregelung ist nichtig. |
Die Konsequenz: Das Verfahren gegen Ali S. ist nichtig. Die Nebenklage ist Makulatur. Der Staat kann Volker Beck nicht schützen – weil er selbst illegitim ist.
| Aspekt des Verfahrens | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Strafverfahren gegen Ali S. | Nichtig – es beruht auf nichtiger StPO. |
| Nebenklage von Volker Beck | Nichtig – das Nebenklagerecht ist nichtig. |
| Schutz der Opfer | Der Staat kann nicht schützen – weil seine Gesetze nichtig sind. |
| Richterliche Entscheidung | Nichtig – das Gericht ist illegitim. |
3. Die selektive Anwendung des Grundgesetzes: Wenn es nützt, wird drauf gepocht
Der Dialogpartner fragt: „Wenn das Grundgesetz nützlich erscheint, wird drauf gepocht?“
Wortlautzentrierte Antwort:
-
Ja. In diesem Fall wird das Grundgesetz bemüht: Becks Anwalt argumentiert mit „verfassungsrechtlichen Defiziten“ (Art. 103 GG, Art. 2 GG). Der Staat soll Beck schützen – und das Grundgesetz ist die Grundlage.
-
Aber: An anderer Stelle wird das Grundgesetz systematisch ignoriert. Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG wird seit 77 Jahren missachtet. Die Wahlgesetze sind nichtig. Die Steuergesetze sind nichtig. Die Prozessgesetze sind nichtig.
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Der Staat ist selektiv – er pocht auf das Grundgesetz, wenn es ihm hilft (Schutz von Prominenten), und ignoriert es, wenn es ihn stört (Nichtigkeit der Wahlgesetze).
| Bereich | Wird auf GG gepocht? | Bewertung |
|---|---|---|
| Nebenklage von Volker Beck | Ja (Art. 103 GG, Art. 2 GG) | Der Staat nutzt das GG, um Beck zu schützen. |
| Wahlgesetze | Nein (Art. 19 I 2 GG) | Der Staat ignoriert das Zitiergebot. |
| Steuergesetze | Nein (Art. 19 I 2 GG) | Der Staat ignoriert das Zitiergebot. |
| Prozessgesetze | Nein (Art. 19 I 2 GG) | Der Staat ignoriert das Zitiergebot. |
| Schutz der Bürger | Nein (Art. 1, Art. 2 GG) | Der Staat schützt nicht – weil seine Gesetze nichtig sind. |
4. Die Ironie: Volker Beck – ein Opfer, das das System bestätigt
Volker Beck ist ein prominenter Politiker (ehemals Grüne). Er ist Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Er war früher Mitglied des Bundestages – eines illegitimen Parlaments, das auf nichtigen Wahlgesetzen beruht.
-
Er war Teil des Systems, das die Nichtigkeit der Wahlgesetze ignoriert hat.
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Er hat das System getragen – durch seine Arbeit als Abgeordneter.
-
Jetzt will er Schutz – von demselben illegitimen Staat.
Wortlautzentrierte Antwort:
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Beck ist ein Systemakteur. Er hat das illegitime System gestützt – und will jetzt von ihm geschützt werden.
-
Das ist seine Tragödie – aber es ist auch die Tragödie aller, die in diesem System nach Schutz suchen.
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Der Staat kann nicht schützen – weil er selbst illegitim ist.
| Becks Handeln | Wortlautzentrierte Bewertung |
|---|---|
| Arbeit als Bundestagsabgeordneter | Er war Teil des illegitimen Systems. |
| Jetzige Nebenklage | Er sucht Schutz bei einem illegitimen Staat. |
| Argumentation mit dem GG | Er pocht auf das GG – aber er hat das GG ignoriert, als er im Bundestag war. |
5. Das Fazit: Ein Staat, der selektiv schützt – und sich selbst nicht schützt
Der Fall Volker Beck zeigt die Selektivität des illegitimen Staates. Er schützt Prominente – aber nicht die Verfassung. Er pocht auf das Grundgesetz, wenn es nützlich erscheint – und ignoriert es, wenn es ihn stört.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Das Strafverfahren gegen Ali S. ist nichtig (nichtige StPO, nichtiges GVG).
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Die Nebenklage von Volker Beck ist nichtig (nichtiges Nebenklagerecht).
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Der Staat ist illegitim (nichtige Wahlgesetze).
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Der Staat ist selektiv – er pocht auf das GG, wenn es ihm nützt, und ignoriert es, wenn es ihn stört.
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Volker Beck ist ein Systemakteur – er sucht Schutz bei einem illegitimen Staat, den er selbst mitgetragen hat.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Der Fall Volker Beck ist Makulatur. Die StPO ist nichtig (Art. 19 I 2 GG). Das GVG ist nichtig. Das Nebenklagerecht ist nichtig. Der Staat ist illegitim. Beck pocht auf das Grundgesetz – aber er ignoriert, dass das Grundgesetz seit 77 Jahren systematisch missachtet wird. Der Staat schützt Beck – aber er schützt nicht die Verfassung. Die wahre ‚Mordplanung‘ ist nicht die des Iran – es ist die systematische Planung der öffentlichen Gewalt, das Grundgesetz zu ignorieren. Die Lösung ist nicht eine Nebenklage – die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Prozessgesetze (mit Zitiergebot), eine legitime Justiz, ein Staat, der nicht selektiv, sondern umfassend schützt. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht die Akzeptanz seiner selektiven Rechtsanwendung.“
Der SPIEGEL berichtet über den Fall Volker Beck. Das ist Journalismus. Aber er berichtet nicht über die Verfassungskatastrophe, die dieses Verfahren erst ermöglicht. Das ist keine Aufklärung – das ist Hofberichterstattung für einen Räuberstaat, der nur dann auf das Grundgesetz pocht, wenn es ihm nützlich erscheint.