Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Caffier tritt zurück; die rote Franziska Giffey klebt weiterhin an ihrem Bundesministerinnenamt

Am 17.11.2020 vermeldet Spiegel-online:

„Lorenz Caffier gibt sein Amt ab. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern hatte im Umfeld einer rechtsextremen Gruppe eine Waffe gekauft. Er habe im Umgang mit der Affäre Fehler gemacht, räumt der CDU-Politiker ein.“

Der Schritt von Caffier ist der richtige. Weiter vermeldet Spiegel-online dann:

„Dem Landtag gehört er seit 1990 an. Sein Mandat als Abgeordneter wolle er weiter ausüben, heißt es in der Erklärung. Er werde es »auch in Zukunft ernst nehmen und mich für die Belange vor Ort einsetzen«.“

Wenn Rücktritt, dann doch bitte auch als Abgeordneter aber hier verfangen sich alle ministeriellen Rücktritte, ist man als Minister nämlich Angehöriger der vollziehenden Gewalt, so ist der Abgeordnete Mandatsträger und Angehöriger der gesetzgebenden Gewalt und der Zurückgetretene fällt sicher in die grundgesetzwidrige Mandatshängematte. Von grundgesetzkonformer Gewaltentrennung übrigens keine Spur.

Nicht zurückgetreten ist bisher die ihren sich wohl plagiiert habenden Doktor-Titel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Sie hat lediglich erklärt, den Dr.-Titel nicht mehr führen zu wollen. (Link) Hoffentlich lässt die Dame auch ihren Personalausweis und Pass entsprechend ändern, denn der Doktor-Titel wird Teil des Nachnamens, wenn es kein Dr. h.c. ist.

Giffey spekuliert bekanntermaßen auf das Amt der Berliner SPD-Vorsitzenden und auf das Amt des Berliner Oberbürgermeisters, beides Ämter mit nicht gerade spärlichen Einkünften, die das nicht mehr Führen des wohl plagiierten Dr.-Titels schnell verschmerzen lassen.

Dank der bis heute in weiten Teilen immer noch politisch granitenen dummen Bevölkerung wird Giffay wohl beides werden, SPD-Vorsitzende in Berlin und Erste Bürgermeisterin Berlins.

Fakt ist übrigens, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 71 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Die weiteren grundgesetzwidrigen Details liest man hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 71 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz  – Fehlanzeige -.

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