Flatten The Curve – So kann man Covid-19 eindämmen; Flatten The Curve entbindet die bundesdeutsche öffentliche Gewalt jedoch nicht von den gegen sie unverbrüchlich gerichteten Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes

Auch während der Corona-Pandemie ist die bundesdeutsche öffentliche Gewalt an die gegen sie gerichteten unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes gebunden und zwar ausnahmslos.

Jedem Grundrechteträger ist es übrigens anheingestellt, sich selbst mit den nur 146 Artikeln des Bonner Grundgesetzes als der bundesdeutschen Verfassung und ranghöchsten Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 inhaltlich zu befassen, um der Wirkweise des Art. 20 Abs. 2 GG gerecht werden zu können.

„Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.“ Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970

Gegen die Tendenzen zur Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte im Zeichen staatlicher Terrorbekämpfung und Verdächtigung von Radikaldemokraten als Terrorhelfern warnte Heinemann:

„Der Staat soll wieder einmal als das hohe über uns schwebende Etwas verstanden werden, das unabhängig von Parlamenten, Parteien und Volkssouveränität als ein Inbegriff von ausübender Gewalt besteht […] Wird nun aber radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit mit verfassungsfeindlichem Extremismus bewusst verwechselt, gilt es Alarm zu schlagen.“

1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Radikalenerlass und seine Handhabung seitens der bundesdeutschen Behörden:

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates“. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“

Weitere Details lesen sich hier im Blog.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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