in Bundesdeutschland undenkbar, 13 Richter in der Slowalei nach Journalistenmord wegen Korruptionsverdacht festgenommen, vermeldet dpa am 11.03.2020

„Der Mord am Journalisten Jan Kuciak und seiner Lebensgefährtin erschütterte die Slowakei und Europa – nun haben sich die Ermittlungen ausgeweitet. Richter geraten ins Zwielicht.

Eine Spezialeinheit der slowakischen Polizei hat 13 teils hochrangige Richter und mehrere andere Personen wegen Korruptionsverdachts festgenommen. Von Medien veröffentlichte Fotos und Videos der beispiellosen Verhaftungswelle belegen, dass offenbar jene Vertreter der Justiz betroffen waren, die im Zuge der Ermittlungen des Journalistenmordfalls Jan Kuciak in Verdacht geraten waren.“ (Quelle: t-online, 11.03.2020)

In der Bundesrepublik Deutschland, die sich zudem Rechtsstaat nennt und deren ranghöchste Rechtsnorm seit dem 23.05.1949 das Bonner Grundgesetz ist, ist ein solcher Akt rechtsstaatlichen Handelns insbesondere gegen die bundesdeutsche Justiz praktisch ausgeschlossen, denn es mangelt an den dafür nötigen grundgesetzkonformen Gesetzen sowie an einer grundgesetzkonform im Amt befindlichen bundesdeutschen Staats- und Bundesanwaltschaft., hat dort doch niemand seit Inkrafttretens des Deutschen Richtergesetzes mehr den für den Landes- und Bundesbeamten zwingend vorgeschriebenen Beamteneid geleistet mit der Folge, dass in keinem dieser Fälle das Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem jeweiligen Dienstherrn und dem ernannten Staats- bzw. Bundesanwalt gemäß Art. 33 GG rechtswirksam zustande gekommen ist. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass der Straftatbestand des Amtsmissbrauches seit dem 15.06.1943 ersatzlos aus dem deutschen StGB, heute dem bundesdeutschen StGB , von den Nazis gestrichen worden ist und bis heute im StGB nicht wieder aufgenommen wurde, entgegen der „Tillessen- / Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général am 06.01.1947.

De facto ist von den Weitermachern mit dem 23.05.1949 die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung grundgesetzwidrig übernommen und wird auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Viele relevante Details der vorsätzlich begangenen Versäumnisse lesen sich hier im Blog, denn Nazi-Deutschland hat bis heute nicht aufgehört zu existieren.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.