Auschwitzaufstand am 07. Oktober 1944 gegen die NS-Mörder des Nazi-Terrorregimes

Wohl pflichtgemäß vermeldet SPIEGEL-online am 07.10.2019:

„Mit Steinen, Äxten und selbst gebauten Granaten griffen am 7. Oktober 1944 jüdische Häftlinge SS-Männer in Auschwitz-Birkenau an. Die Erhebung scheiterte zwar. Dennoch machte sie Mut – und rettete Menschenleben.“ […]

„Die Sonderkommando-Häftlinge begriffen: Sie waren auf sich gestellt, ihren Aufstand bereiteten sie nun allein vor. „Wir beschlossen, dass der ganze Plan sich gelohnt hätte, wenn es auch nur einem einzigen Menschen gelingen sollte zu fliehen“, berichtete Häftling Leon Cohen später, „wenn wir sterben müssten, dann sei es besser, in Ehren und mit der Waffe in der Hand zu sterben, als ehrlos in die Gaskammer geschmissen zu werden.“ […]

„Ende November 1944 stoppte die SS die Vergasungen und zwang das Sonderkommando, zwei der drei verbleibenden Krematorien abzureißen. Im dritten aber mussten Sonderkommando-Häftlinge weiter die Leichen jener KZ-Insassen verbrennen, die die SS durch Unterernährung, Zwangsarbeit oder Genickschüsse vernichtete. Am 26. Januar 1945 wurde auch dieses Krematorium gesprengt, um Spuren zu verwischen.

Einen Tag später befreite die Rote Armee Auschwitz. Von den 663 Sonderkommando-Männern, die den Aufstand gewagt hatten, überlebten etwa 80 den Holocaust.“

Wer nun annimmt, dass sich mit dem Ende des NS-Terrorregimes am 09.05.1945 der Nationalsozialismus vom deutschen Boden und aus den Köpfen der überlebenden Deutschen verflüchtigt hätte, der irrt.

De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.

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