Schweizer Bundesanwalt vom Bundesstrafgericht für befangen erklärt – läuft durch alle bundesdeutschen Medien

„Das Schweizer Bundesstrafgericht rügte Lauber wegen beruflichen Fehlverhaltens und erklärte ihn für befangen. Dem 53-Jährigen wird vorgeworfen, sich im Rahmen der Ermittlungen mit FIFA-Präsident Infantino getroffen zu haben, ohne dies zu protokollieren.“ (Details z.B. hier)In der Bundesrepublik Deutschland sind die einschlägigen Vorschriften die die Befangenheit oder den Ausschluss kraft Gesetzes eines bundesdeutschen Amtsträgers regeln, täterseitig pulverisiert worden, weil über ihre Anwendung im Einzelfall aus dem Mittäterkreis im Wege des Korpsgeistes entschieden wird, denn solange in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig Straf- und Haftungslosigkeit für alle bundesdeutschen Amtsträger herrschen, wenn sie zugunsten des Staates, der seit 70 Jahren nicht derjenige Rechtsstaat ist, der er von Grundgesetzes wegen zu sein hat, begehen wie z.B. den im StGB seit dem 15.06.1943 nicht mehr existierenden Amtsmissbrauch oder die seit dem 15.06.1943 mit Gesinnungsvorbehalt ausgestaltete Nötigung und Erpressung oder die straflos gestellte vorsätzliche Steuern- und Abgabenüberhebung oder die von der grundgesetzwidrig installierten rechtsprechenden Gewalt grundgesetzwidrig suspendierte Rechtsbeugung oder die seit 1990 noch immer nicht unter Strafe gestellte Folter praktizieren, herrscht die blanke Willkür anstelle des von Grundgesetzes wegen zu existieren habenden demokratischen Rechtsstaates.

Fakt ist sodann bis heute auch wenn niemand es wirklich wahr haben will, dass bis über den heutigen Tag hinaus inzwischen 70 Jahre grundgesetzwidrig die spätestens aufgrund der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene und grundgesetzwidrige NS-Rechtsordnung auf der Basis purifizierten grundgesetzwidrigen nationalsozialistischen Rechts (Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.) gegen die bundesdeutsche Bevölkerung tagtäglich exekutiert wird, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt.

Am 11.08.1950 haben sich die Amtstäter in Gestalt der Länderinnenminister und des Bundesinnenministers ihrer wahren Gesinnung versus Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung wie folgt grundgesetzfeindlich verewigt, Zitat:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz sowie 74 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des deutschen NS-Terrorregimes  – Fehlanzeige -.

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