Keiner widersetzte sich dem Befehl, wehrlose Menschen brutal zu ermorden

„Am 10. Juni 1944 töteten Mitglieder der SS-Division „Der Führer“ in der kleinen französischen Ortschaft Oradour-sur-Glane auf äußerst brutale Art 642 Menschen – Kinder, Frauen und Männer. Die Tat steht auch 75 Jahre später für die Unmenschlichkeit der deutschen Besatzer.“ (Quelle: Focus-online)

Im Artikel heißt es auszugsweise weiter:

„Etwa gegen 16.30 Uhr entzündeten einige SS-Männer in der Kirche eine Rauchbombe in einer Kiste, die vor dem Altar stand, mit Stickgasen. Als sich starker Rauch entwickelte und die Menschen in der Kirche in Panik verfielen, wurden sie mit Maschinengewehren und Handgranaten beschossen. Dann legten die Deutschen Feuer, der hölzerne Dachstuhl brannte in Windeseile lichterloh. Schließlich stürzte das brennende Holz auf die Menschen herunter.

Sie erstickten und verbrannten, von all den Frauen und Kindern überlebte das Massaker nur die 47-Jährige Bäuerin Marguerite Rouffanche. Ihr gelang der Sprung aus einem Fenster. Schwer verletzt verharrte sie bis zum Nachmittag des nächsten Tages in einem Erbsenbeet, bevor sie von Einwohnern eines Nachbardorfes gefunden wurde.

Den Männern erging es nicht besser. Sie wurden in mehrere Scheunen geführt, vor denen die Deutschen zuvor Maschinengewehre aufgebaut hatten. Heinz Barth gab später an: „Kompaniechef Kahn gab mir den Befehl, mit meiner Gruppe die französischen Bürger in der Scheune zu erschießen. Die Torflügel der Scheune standen weit offen. Die Männer darin waren sehr erregt, sehr aufgeregt“.

Als der Befehl kam, schoss Barth als erster auf die wehrlosen Männer. „Darauf schossen alle, die in der Gruppe waren, auf diese französischen Bürger.“ Überrascht über den Befehl seien die SS-Leute nicht gewesen, betonte Heinz Barth nochmals ausdrücklich.“

Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland kommt das Nazi-Terrorregime gegen die bundesdeutsche Bevölkerung auch 70 Jahre nach dem 23.05.1949 weiterhin unscheinbar daher. Die Bevölkerung wird systematisch ihrer grundgesetzlich garantierten Grund- und Menschenrechte beraubt und jedem einzelnen solchen Menschen minderen Rechts kann jederzeit der bürgerliche Tod zu Lebzeiten bereitet werden.

Am 11.08.1950 haben die Länderinnenminister durch den Bundesinnenminister in den Kabinettsprotokollen der ersten Adenauer-Regierung das Folgende zu Protokoll nehmen lassen:

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

Diesen grundgesetzwidrigen sowie -feindlichen Zustand auf Seiten der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt schweigt die bundesdeutsche Presse pflichtbewusst seit Jahrzehnten tot, ganz nach der Doktrin des Nazi-Juristen und Sonderstaatsanwaltes am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger, später in der Bundesrepublik Deutschland nicht hinter Gitter gelandet für seine Nazi-Verbrechen, sondern höchstdekoriert zum Richter am BGH und Richter am BVerfG gemacht, der in seiner Doktorarbeit „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ 1941 verlangte, dass der pflichtbewusste Journalist im Konfliktfall mit dem Staat zwar die Wahrheit nicht verfälschen aber totschweigen muss.

Zu den beliebtesten Zitaten auf justizkritischen Seiten gehört vielleicht die Aussage von Richter am Bundesgerichtshof und Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger (DRiZ, 9/1982, 325): „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“

Derselbe Geiger hat maßgeblich das seit dem 13.03.1951 wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) zusammen mit seinem Dr.-Vater Laforet zu verantworten. Seit September 1951 sind deshalb alle Entscheidungen des BVerfG nichtig, denn nicht nur ist seit dem 13.03.1951 das BVerfGG ungültig, sondern es werden auch seitdem die Richter entgegen Art. 94  GG anstatt vom gesamten Bundestag gewählt, grundgesetzewidrig von einem unzuständigen Richterwahlausschuss „bestimmt“. Das das Ende des NS-Terrorregime unbeschadet überstandene Nazi-Pack hat mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes klammheimlich und unscheinbar die Herrschaft in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzwidrig an sich gezogen und bis heute nicht aus den Händen gegeben, geschweige es sich aus den Händen nehmen lassen.

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige –

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