Am 16.10.2019 vermeldet SPIEGEL-online:
„Nach der Einschränkung der deutschen Rüstungsexporte in die Türkei hat Erdogan den SPD-Politiker persönlich angegriffen. „Da kommt der deutsche Außenminister – ein Mann, der seine Grenzen nicht kennt – und sagt: Wir werden der Türkei keine Waffen verkaufen. Wir sind am Ende“, sagte Erdogan. Nicht er, sondern Maas, Deutschland, werde verlieren.
Maas sei zudem arrogant und habe keine Ahnung von Politik; er sei ein Dilettant.“
Vielleicht hat der türkische Staatspräsident Erdogan sich ja längst das vermeintlich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland genauer angeschaut und entsprechende Mängel in diesem Konstrukt entdeckt, dass auch den SPD-Parteisoldaten Heiko Maas in Erklärungsnöte brächte, würde man ihn dazu konkret und nachhaltig befragen. Vielleicht hat Erdogan ja erkannt, dass die von Seiten des Massenmörders Adolf Hitler in dessen Machwerk „Mein Kampf“ mehrfach geschilderte „granitenen Dummheit der Bevölkerung“ in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur immer noch äußerst stark ausgeprägt, sondern auch ihn bekannte politisch relevante Figuren befallen hat.
Vielleicht hat Erdogan ja in den Annalen der SPD gelesen und ist auf den Kronjuristen der SPD Dr. Adolf Arndt† und dessen Rede vom 17.10..1959 in Kassel mit dem Titel „Das unerfüllte Grundgesetz“ gestoßen. Arndt mahnte damals an, dass das Bonner Grundgesetz auch 10 Jahre nach dessen Inkrafttreten noch immer seiner wahren Erfüllung harren würde.
Der SPD – Parteisoldat Maas hat bis heute weder als ehemaliger nomineller Justizminister noch als derzeitiger ebenfalls bloß nomineller Außenminister, geschweige denn während seiner SPD – Karriere im Saarland nicht wirklich etwas daran geändert und es ist nicht erkennbar, dass Maas oder jemand anderes aus den Reihen der SPD daran denkt, das Bonner Grundgesetz endlich nach 70 Jahren seiner wahren Bestimmung zuzuführen, nämlich tatsächlich und uneingeschränkt als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu wirken.
Hier für alle die damalige Rede „Das unerfüllte Grundgesetz“ zum Nachlesen.
De facto wurde die spätestens mit der am 06.01.1947 in Rastatt ergangenen „Tillessen-/Erzberger-Entscheidung“ des Alliierten franz. Tribunal Général ersatzlos untergegangene NS-Rechtsordnung übernommen und auf der Basis von purifiziertem nationalsozialistischen Rechts grundgesetzwidrig bis heute gegen die Bevölkerung ziel- und zweckgerichtet exekutiert, während das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch immer vorsätzlich von der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt ignoriert und diskreditiert seiner wahren Erfüllung harrt. ( Quelle: u. a. Laage, C., Die Auseinandersetzung um den Begriff des gesetzlichen Unrechts nach 1945, in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.), Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats, Baden-Baden 1998, S. 265-297.)
Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes sodann im Jahr 70 von Bundesrepublik Deutschland und Bonner Grundgesetz – Fehlanzeige -.