1. Der Vorgang: Ein Amtsträger klagt gegen Satire
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden: Jan Böhmermann und das ZDF dürfen bestimmte Aussagen über den früheren BSI-Chef Arne Schönbohm nicht mehr verbreiten. Die Sendung hatte Schönbohm eine „bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten“ unterstellt – das OLG stuft dies als unwahre Tatsachenbehauptung ein, die Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Eine Geldentschädigung von 100.000 Euro wurde abgelehnt. [Quelle: Focus, 16.06.2025]
Die wortlautzentrierte Analyse fragt nicht nach der inhaltlichen Richtigkeit des Urteils. Sie fragt nach der verfassungsrechtlichen Grundlage**: Durfte Schönbohm überhaupt klagen? Hat er als Amtsträger ein Persönlichkeitsrecht, wenn es um Kritik an seiner Amtsführung geht? Die Antwort lautet: Nein – und das Urteil ist daher verfassungswidrig und nichtig. Weiterlesen →