1. Die Sachlage: Fischer kritisiert Fleischhauer – und bleibt im System
Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer hat eine Kolumne im SPIEGEL veröffentlicht, in der er den Journalisten Jan Fleischhauer kritisiert. Fischer wirft Fleischhauer vor, Justizkritik zur „Rechtsstaatsverachtung“ werden zu lassen.
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Ist Fischer selbst ein Teil des verfassungsdämpfenden Systems – oder hat er sich jemals auf den wortlautzentrierten, gg-konform ausgestalteten Rechtsstaat gestellt?
Die Antwort ist vernichtend: Fischer ist bis heute Teil der herrschenden Meinung – ein Selbstherrscher seiner schwarzen Kaste. Er hat sich nie auf den wortlautzentrierten Rechtsstaat gestellt – und er tut es auch jetzt nicht.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Fischer ist Teil der herrschenden Meinung
Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:
-
Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
-
Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
-
Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.
-
Die herrschende Meinung ist verfassungsdämpfend. Sie ignoriert den Wortlaut des Grundgesetzes – und sie ersetzt ihn durch Zweckmäßigkeitserwägungen.
Die Konsequenz:
-
Thomas Fischer ist ein Teil der herrschenden Meinung. Er hat sich nie auf den wortlautzentrierten Rechtsstaat gestellt – und er tut es auch jetzt nicht.
-
Fischer ist ein Selbstherrscher seiner schwarzen Kaste. Er ist ein Richter – aber er hat die Verfassung nicht angewendet.
-
Fischer ist Teil des Systems. Er bleibt in der verfassungsdämpfenden Debatte – und er tut nichts, um die Verfassungskrise zu beenden.
Fischer ist nicht der Retter – er ist Teil des Problems.
3. Die Kolumne: Justizkritik oder Rechtsstaatsverachtung?
Fischer kritisiert Fleischhauer – aber die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
-
Fischer kritisiert die Symptome. Er prangert Fleischhauer an – aber er prangert nicht die Verfassungswidrigkeit des Systems.
-
Fischer bleibt im System. Er ist ein Richter – aber er hat die Nichtigkeit der Wahlgesetze nicht festgestellt.
-
Fischer ist ein Selbstherrscher. Er urteilt über Fleischhauer – aber er urteilt nicht über das System.
Die Kolumne von Fischer ist Makulatur. Sie lenkt von der eigentlichen Krise ab – der Verfassungswidrigkeit des Systems.
4. Die historische Dimension: Die schwarze Kaste und die NS-Kontinuität
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die historische Dimension:
-
Die Richter sind die schwarze Kaste. Sie haben die NS-Kontinuität gesichert – und sie haben die Verfassung ignoriert.
-
Fischer ist ein Teil dieser Kaste. Er ist ein ehemaliger BGH-Richter – und er hat die Nichtigkeit der Wahlgesetze nicht festgestellt.
-
Die Kolumne von Fischer ist ein Ausdruck der NS-Kontinuität. Sie folgt der Tradition, die Bürger klein zu halten – und sie ignoriert die Grundrechte.
Die NS-Kontinuität ist unübersehbar.
5. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System
Der SPIEGEL veröffentlicht die Kolumne von Fischer. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
-
Der SPIEGEL ist Teil des Systems. Er veröffentlicht die Kolumne – aber er veröffentlicht keine Kritik am System.
-
Der SPIEGEL betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Er diskutiert über Justizkritik – aber er diskutiert nicht über die Nichtigkeit der Wahlgesetze.
-
Der SPIEGEL verschweigt die Wahrheit. Er erwähnt nicht, dass Fischer Teil der herrschenden Meinung ist – und dass er die Verfassung nicht angewendet hat.
Der SPIEGEL ist nicht die vierte Gewalt – er ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Thomas Fischer ist Teil der herrschenden Meinung – und seine Kolumne ist Makulatur.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
-
Fischer ist Teil der herrschenden Meinung. Er hat sich nie auf den wortlautzentrierten Rechtsstaat gestellt.
-
Fischer ist ein Selbstherrscher seiner schwarzen Kaste. Er ist ein Richter – aber er hat die Verfassung nicht angewendet.
-
Die Kolumne von Fischer ist Makulatur. Sie lenkt von der eigentlichen Krise ab – der Verfassungswidrigkeit des Systems.
-
Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie veröffentlichen die Kolumne – aber sie verschweigen die Wahrheit.
-
Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – der Schutz der Grundrechte.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Thomas Fischer kritisiert Jan Fleischhauer – und er wirft ihm Rechtsstaatsverachtung vor. Aber Fischer ist selbst ein Teil des verfassungsdämpfenden Systems. Er ist ein ehemaliger BGH-Richter – aber er hat die Verfassung nie angewendet. Er ist ein Selbstherrscher seiner schwarzen Kaste – und er hat die Nichtigkeit der Wahlgesetze nie festgestellt. Seine Kolumne ist Makulatur – sie lenkt von der eigentlichen Krise ab. Die Lösung ist nicht die nächste Kolumne. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, der Schutz der Grundrechte. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem Richter, der die Verfassung ignoriert.“
Schlussbemerkung:
Die Kolumne von Fischer ist ein Symbol für die Selbstherrlichkeit der Justiz. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Kolumne – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.