1. Die Debatte
Führende Wirtschaftswissenschaftler (u.a. Monika Schnitzer, ifo-Institut, DIW, WZB) fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings – und eine Umverteilung hin zu Familien mit Kindern (Kindergeld: 316 Euro pro Monat, Kinderfreibetrag: 11.902 Euro). Das heutige Vollsplitting (Einkommen werden addiert, halbiert, dann besteuert) soll durch ein begrenztes Realsplitting (Höchstbetrag: 13.805 Euro pro Jahr) ersetzt werden. Folge: Paare mit Kindern gewinnen (585 Euro/Jahr), kinderlose Paare verlieren (316 Euro/Jahr). Die Debatte ist politisch umstritten (Union verteidigt das Splitting, Finanzminister Klingbeil (SPD) will es abschaffen).
2. Die (wortlautzentrierte) Analyse
Die Ökonomen streiten über Steuervorteile – aber sie übersehen die eigentliche Frage: Das Einkommensteuergesetz (EStG 1934) ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Staat kassiert Steuern mit nichtigen Gesetzen – und diskutiert dann über die Verteilung des geraubten Geldes.
| Aspekt | Verfassungsrechtliche Dimension |
|---|---|
| Das Ehegattensplitting ist eine Regelung des EStG (1934). | Das EStG 1934 (basierend auf Reichstagsbrandverordnung, Ermächtigungsgesetz) ist nichtig (Verstoß gegen das Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die AO 1977 ist nichtig. Die gesamte Einkommensteuer ist nichtig. |
| Die Ökonomen diskutieren über „Steuervorteile“ und „Belastungen“. | Der Staat raubt zuerst (mit nichtigen Gesetzen) – und dann verteilt er (einen Teil) um. Das ist kein Steuersystem – das ist organisierte Räuberzivilisation. |
| Die Ökonomen fordern eine „gezielte Familienförderung“. | Förderung wäre: Das Grundgesetz befolgen. Die nichtigen Steuergesetze abschaffen. Den Bürgern ihr Eigentum (Art. 14 GG) zurückgeben. Davon spricht keiner. |
Die (vernichtende) Einsicht: Die Ökonomen debattieren über Ehegattensplitting, Kindergeld, Freibeträge. Das EStG 1934 ist nichtig. Die AO 1977 ist nichtig. Der Staat kassiert Steuern mit nichtigen Gesetzen – und diskutiert dann über die Umverteilung des geraubten Geldes. Das ist nicht Finanzpolitik – das ist organisierte Kriminalität.
3. Das (vernichtende) Fazit
Führende Ökonomen fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings – aber das EStG 1934 ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Staat kassiert Steuern mit nichtigen Gesetzen – und diskutiert dann über die Verteilung des geraubten Geldes. Die Debatte über Splitting ist Makulatur . Das eigentliche Problem ist: Das gesamte Steuersystem ist verfassungswidrig .
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Die Ökonomen streiten über Ehegattensplitting. Das Grundgesetz sagt: ‚Das Gesetz muss das Grundrecht nennen‘ (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Das EStG 1934 nennt nichts – es ist nichtig. Der Staat kassiert Steuern mit* nichtigen Gesetzen. Dann verteilt er (einen Teil) um. Das ist kein Steuersystem – das ist Raub mit Umverteilung.“