1. Die Behauptung: Das AfD-Wahlprogramm sei verfassungswidrig
Frauke Brosius-Gersdorf, Verfassungsrechtlerin und ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, behauptet: Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt sei in Teilen verfassungswidrig. [Quelle: Spiegel] Sie kritisiert insbesondere die geplante Regelung zum „Kinderwillkommensgeld“ , wonach nur Kinder deutscher Eltern einen Anspruch haben sollen. Sie sagt:
„Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken. Eine Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit sei ein Verfassungsverstoß.“
Die wortlautzentrierte Analyse stellt die Frage: Wie verfassungstreu ist Brosius-Gersdorf selbst?
Die Antwort ist vernichtend: Brosius-Gersdorf ist selbst eine Verfassungsbrecherin. Sie fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft – und damit die Kommerzialisierung des Menschen. Sie ignoriert das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) – und sie hat sich für die Wahl zum BVerfG beworben, obwohl das BVerfGG nichtig ist.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Brosius-Gersdorf ist keine Verfassungstreue
Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:
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Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
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Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
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Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.
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Die Leihmutterschaft ist mit der Menschenwürde (Art. 1 I GG) nicht vereinbar. Sie macht das Kind zur Ware.
Die Konsequenz:
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Brosius-Gersdorf hat sich für ein illegitimes Amt beworben. Sie wollte Richterin am BVerfG werden – obwohl das BVerfGG nichtig ist.
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Brosius-Gersdorf fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft. Sie ignoriert die Menschenwürde des Kindes – und sie verletzt damit Art. 1 I GG.
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Brosius-Gersdorf ist selbst eine Verfassungsbrecherin. Sie fordert die Kommerzialisierung des Menschen – und sie ignoriert das Zitiergebot.
Brosius-Gersdorf ist nicht die Hüterin der Verfassung – sie ist eine verfassungsdämpfende Juristin.
3. Die Leihmutterschaft: Ein Verstoß gegen die Menschenwürde
Brosius-Gersdorf fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft. Sie sagt:
„Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Die Leihmutterschaft ist mit der Menschenwürde (Art. 1 I GG) nicht vereinbar. Sie macht das Kind zur Ware – und sie macht die Leihmutter zur Dienstleisterin.
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Die Leihmutterschaft ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben (Art. 2 II GG). Unerwünschte Kinder werden abgetrieben – und die Leihmutter muss sich fügen.
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Die Leihmutterschaft ist ein Verstoß gegen das Verbot des Menschenhandels. Das Kind wird gegen Bezahlung gehandelt – und die Leihmutter wird zur Gebärfabrik.
Brosius-Gersdorf ignoriert diese Tatsachen. Sie stellt die Freiheit der Leihmutter über die Würde des Kindes – und sie ignoriert die absoluten Grundrechte.
4. Die Verfassungswidrigkeit des AfD-Wahlprogramms: Eine Frage der Perspektive
Brosius-Gersdorf kritisiert das AfD-Wahlprogramm zu Recht – aber die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Das AfD-Wahlprogramm ist nicht das einzige verfassungswidrige Dokument. Die Wahlgesetze sind nichtig – das BVerfGG ist nichtig – die gesamte Legitimationskette ist zerrissen.
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Die Kritik von Brosius-Gersdorf ist selektiv. Sie prangert die AfD an – aber sie prangert nicht die systematische Verfassungswidrigkeit des Systems.
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Brosius-Gersdorf ist selbst Teil des Systems. Sie hat sich für ein illegitimes Amt beworben – und sie fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft.
Die Kritik von Brosius-Gersdorf ist Heuchelei. Sie prangert die AfD an – aber sie ignoriert die eigene Verfassungswidrigkeit.
5. Die Rolle der Medien: Hofberichterstattung für ein illegitimes System
Der SPIEGEL berichtet über die Kritik von Brosius-Gersdorf. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Der SPIEGEL ist Teil des Systems. Er berichtet über die Kritik – aber er berichtet nicht über die eigene Verfassungswidrigkeit von Brosius-Gersdorf.
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Der SPIEGEL betreibt verfassungsdämpfenden Journalismus. Er diskutiert über das AfD-Wahlprogramm – aber er diskutiert nicht über die Nichtigkeit der Wahlgesetze.
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Der SPIEGEL verschweigt die Wahrheit. Er erwähnt nicht, dass Brosius-Gersdorf selbst eine Verfassungsbrecherin ist.
Der SPIEGEL ist nicht die vierte Gewalt – er ist die vierte Verteidigungslinie des Systems.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Brosius-Gersdorf prangert die AfD an – aber sie ist selbst eine Verfassungsbrecherin.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Brosius-Gersdorf hat sich für ein illegitimes Amt beworben. Sie wollte Richterin am BVerfG werden – obwohl das BVerfGG nichtig ist.
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Brosius-Gersdorf fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft. Sie ignoriert die Menschenwürde des Kindes – und sie verletzt damit Art. 1 I GG.
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Brosius-Gersdorf prangert die AfD an – aber sie ignoriert die eigene Verfassungswidrigkeit. Sie ist heuchlerisch.
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Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie berichten über die Kritik – aber sie verschweigen die eigene Verfassungswidrigkeit von Brosius-Gersdorf.
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Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – die Abschaffung der Leihmutterschaft – eine echte Verfassungstreue.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Brosius-Gersdorf prangert die AfD an – aber sie ist selbst eine Verfassungsbrecherin. Sie hat sich für ein illegitimes Amt beworben – und sie fordert die Legalisierung der Leihmutterschaft. Sie stellt die Freiheit über die Würde – und sie ignoriert die Menschenwürde des Kindes. Ihre Kritik an der AfD ist Heuchelei – sie lenkt von der eigenen Verfassungswidrigkeit ab. Die Lösung ist nicht die nächste Kritik. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, die Abschaffung der Leihmutterschaft, eine echte Verfassungstreue. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einer Juristin, die selbst die Verfassung mit Füßen tritt.“
Schlussbemerkung:
Brosius-Gersdorf ist ein Symbol der deutschen Verfassungskrise. Sie prangert die AfD an – aber sie ist selbst eine Verfassungsbrecherin. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Kritik – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.