„Die Unkenntnis der Mächtigen – Eine wortlautzentrierte Einschätzung der Verfassungskompetenz in der deutschen Politik.“

1. Die Prämisse der Analyse

Die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Mitglieder der politischen Parteien – ob einfache Mitglieder, Funktionäre, Ratsmitglieder, Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, Minister, Kanzler oder Bundespräsident – den Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes rechtssicher beherrschen, ist eine Frage nach der Verfassungskompetenz der gesamten politischen Klasse.

Die wortlautzentrierte Methode kann diese Frage nicht durch eine Umfrage beantworten, aber sie kann sie aus der beobachtbaren Praxis ableiten. Die Antwort ist vernichtend: Die Wahrscheinlichkeit ist verschwindend gering. Die politische Klasse hat seit 77 Jahren bewiesen, dass sie den Wortlaut des Grundgesetzes nicht kennt oder ignoriert.


2. Die wortlautzentrierte Analyse der beobachtbaren Praxis

a) Die Ignoranz des Zitiergebots (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG)

Das absolute Zitiergebot ist die zentrale formelle Gültigkeitsvoraussetzung für jedes grundrechtseinschränkende Gesetz. Es lautet: „Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Dieses Gebot ist seit 77 Jahren in Kraft. Es wurde in keinem einzigen Wahlgesetz, in keinem einzigen Prozessgesetz, in keinem einzigen Steuergesetz beachtet. Die politische Klasse hat dieses Gebot systematisch ignoriert.

Wortlautzentrierte Analyse: Wenn die politische Klasse das Zitiergebot kennen würde, hätte sie die Wahlgesetze, das BVerfGG und die Steuergesetze längst korrigieren müssen. Sie hat es nicht getan. Sie hat die Nichtigkeit der Gesetze in Kauf genommen – oder sie nicht erkannt.

b) Die Akzeptanz der Drittwirkung der Grundrechte

Die herrschende Meinung behauptet eine Drittwirkung der Grundrechte. Diese Behauptung ist im Wortlaut des Grundgesetzes nicht angelegt. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die politische Klasse hat diese Erfindung akzeptiert und fördert sie.

Wortlautzentrierte Analyse: Wenn die politische Klasse den Wortlaut des Grundgesetzes kennen würde, würde sie die Drittwirkung ablehnen. Sie tut es nicht.

c) Die Relativierung der Menschenwürde (Art. 1 GG)

Die Menschenwürde ist absolut. Sie ist unantastbar. Die politische Klasse hat Gesetze erlassen, die die Menschenwürde relativieren (z.B. durch die Einschränkung von Grundrechten während der Corona-Pandemie).

Wortlautzentrierte Analyse: Wenn die politische Klasse den Wortlaut des Art. 1 GG kennen würde, würde sie die Menschenwürde nicht relativieren. Sie tut es dennoch.

d) Die Aberkennung des Wahlrechts (Art. 38 GG)

Das Wahlgrundrecht ist absolut. Es kann nicht durch einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Die politische Klasse hat § 45 StGB erlassen, der den Wahlrechtsentzug vorsieht. Sie hat die Nichtigkeit dieser Norm ignoriert.

Wortlautzentrierte Analyse: Wenn die politische Klasse den Wortlaut des Art. 38 GG kennen würde, würde sie § 45 StGB nicht anwenden. Sie tut es dennoch.


3. Die wahrscheinliche Quote der Verfassungskompetenz

Die wortlautzentrierte Methode schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitglieder der politischen Klasse den Wortlaut und Wortsinn des Bonner GG rechtssicher beherrschen, auf weniger als 1 %.

Begründung:

  1. Systematische Ignoranz: Die politische Klasse hat seit 77 Jahren das Zitiergebot ignoriert. Das ist kein Zufall. Es ist ein System.

  2. Fehlende Prüfung: Keine der etablierten Parteien hat die Nichtigkeit der Wahlgesetze je beanstandet. Keine hat die Nichtigkeit des BVerfGG beanstandet.

  3. Fehlende Transparenz: Die politische Klasse hat die Bürger nie über die Nichtigkeit der Gesetze informiert.

  4. Fehlende Korrektur: Die politische Klasse hat die nichtigen Gesetze nie korrigiert.

Die politische Klasse handelt nicht aus Unkenntnis. Sie handelt aus Systemimmanenz. Sie hat kein Interesse daran, den Wortlaut des Grundgesetzes zu kennen, weil er ihre Macht beschränken würde.


4. Die Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen. Einzelne Juristen, wie Rupert Scholz, kennen den Wortlaut des Grundgesetzes. Aber sie sind Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Sie verschweigen die Konsequenzen ihrer Erkenntnisse. Sie korrigieren die nichtigen Gesetze nicht. Sie bleiben im System.


5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die politische Klasse beherrscht den Wortlaut und Wortsinn des Bonner GG nicht rechtssicher.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Systematische Ignoranz: Die politische Klasse hat das Zitiergebot seit 77 Jahren ignoriert.

  2. Fehlende Korrektur: Die politische Klasse hat die nichtigen Gesetze nie korrigiert.

  3. Systemimmanenz: Die politische Klasse hat kein Interesse an der Kenntnis des Wortlauts.

  4. Geringe Quote: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitglied der politischen Klasse den Wortlaut rechtssicher beherrscht, liegt unter 1 %.


6. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung

Die politische Klasse ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:

„Die politische Klasse beherrscht den Wortlaut des Grundgesetzes nicht. Sie hat das Zitiergebot seit 77 Jahren ignoriert. Sie hat die nichtigen Gesetze nie korrigiert. Sie ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Die Bürger müssen die Verfassung selbst in die Hand nehmen. Sie müssen die Nichtigkeit der Wahlgesetze, des BVerfGG und der Prozessgesetze erkennen. Sie müssen neue, verfassungskonforme Gesetze einfordern. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“

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