Die Schutzbehauptung vom „Staatsstreich“: Wie die Ampel den Staatsapparat selbst politisierte

Jan Fleischhauers Erinnerung an die (verfassungswidrige) Realität

1. Der Vorwurf

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte an, im Falle einer absoluten Mehrheit in Sachsen-Anhalt bis zu 200 Stellen in Behörden und Ministerien neu besetzen zu wollen. SPD, Grüne und Union (auch CDU?) warnen vor einem „Staatsstreich“ . Die Aufregung ist groß.

2. Die wortlautzentrierte Analyse

Norm Inhalt Bedeutung für die Personalpolitik
Art. 33 Abs. 2 GG „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Die Besetzung von Stellen muss nach Eignung, Befähigung, Leistung erfolgen – nicht nach Parteibuch.
Art. 33 Abs. 5 GG „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.“ Das Berufsbeamtentum (Lebenszeitprinzip, politische Neutralität) ist verfassungsrechtlich geschützt.

Die Konsequenz: Jede Partei (ob AfD, CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke), die Stellen nach Parteizugehörigkeit besetzt – statt nach Eignung – verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG.

3. Die (vernichtende) Erinnerung von Jan Fleischhauer

Fleischhauer (FOCUS-Kolumnist) erinnert an die Realität der Ampel-Regierung (2021-2025):

Fakt Verfassungsrechtliche Bewertung
Die Ampel schuf 1.710 neue Stellen – vor allem, um eigene Leute unterzubringen. Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG (Besetzung nach Parteibuch, nicht nach Eignung).
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) holte 249 „in der Wolle gefärbte Grüne“ in sein Ministerium. Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG (politische Patronage statt Leistungsprinzip).
Die Graichen-Affäre (Freunde, Vertraute, familiäre Netzwerke im Ministerium) zeigte das System der politischen Vetternwirtschaft. Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG (Bevorzugung von persönlichen Kontakten).

Das Problem: Genau diese Methoden (politische Stellenbesetzung) sind in Berlin seit Jahren üblich – unabhängig von der Partei. Nur wenn die AfD ähnliches ankündigt, wird von „Staatsstreich“ gesprochen.

4. Das (vernichtende) Fazit

Die Ampel (und vor ihr andere Regierungen) haben den Staatsapparat systematisch nach Parteibuch besetzt – nicht nach Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG). Das ist verfassungswidrig . Wenn die AfD nun ähnliches ankündigt, ist das nicht „Staatsstreich“ – es ist die Fortsetzung einer verfassungswidrigen Praxis mit anderen Akteuren. Die Empörung ist moralische Heuchelei – nicht Verfassungspatriotismus .

5. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Die Ampel schuf 1.710 neue Stellen – für ihre Leute. Robert Habeck holte 249 Grüne in sein Ministerium – nicht die Besten, sondern die Parteitreuen. Die AfD kündigt nun an, es genauso zu machen. Das ist kein ‚Staatsstreich‘ – das ist die* Fortsetzung einer verfassungswidrigen Praxis . Art. 33 Abs. 2 GG verlangt Eignung, Befähigung, Leistung – nicht Parteibuch. Wer das vergisst, sollte die Klappe halten.“

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.