1. Die Karikatur: Text und Kontext
Die vorgelegte Karikatur zeigt den Text:
„Man kann nicht die Existenz einer revolutionär gesetzten Kompetenzordnung bejahen, aber den unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakten und Normen die Geltung versagen.“
Dieser Satz ist ein Zitat aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 309, 331). Er ist ein juristischer Grundsatz: Wenn man die Existenz einer Kompetenzordnung (also des Grundgesetzes) bejaht, dann muss man auch den Staatsakten und Normen, die unter dieser Kompetenzordnung gesetzt werden, die Geltung zusprechen.
Die Karikatur ist – wie alle Karikaturen – eine künstlerische Auseinandersetzung mit der öffentlichen Gewalt. Sie stellt die Frage: Ist die Bundesrepublik eine ‚Gewaltherrschaft‘? Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Diese Frage ist keine Fiktion – sie ist die Beschreibung der 77-jährigen Wirklichkeit.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Kompetenzordnung ist nichtig
Das Zitat aus BVerfGE 6, 309, 331 setzt voraus, dass die Kompetenzordnung (das Grundgesetz) gültig ist. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt jedoch: Die Kompetenzordnung ist nichtig – weil die öffentliche Gewalt das absolute Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ignoriert hat.
| Aspekt | Wortlautzentrierte Wahrheit |
|---|---|
| Die Wahlgesetze | Sie sind nichtig – sie verstoßen gegen Art. 19 I 2 GG. |
| Das BVerfGG | Es ist nichtig – es verstößt gegen Art. 19 I 2 GG. |
| Die Prozessgesetze | Sie sind nichtig – sie verstoßen gegen Art. 19 I 2 GG. |
| Die Steuergesetze | Sie sind nichtig – sie verstoßen gegen Art. 19 I 2 GG. |
Die Konsequenz: Die Kompetenzordnung (das Grundgesetz) wird von der öffentlichen Gewalt nicht befolgt. Die unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakte und Normen sind nichtig. Das Zitat aus BVerfGE 6, 309, 331 setzt eine Gültigkeit voraus, die nicht existiert.
3. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Karikatur beschreibt die Wirklichkeit
Die Karikatur stellt die Frage: Ist die Bundesrepublik eine ‚Gewaltherrschaft‘? Die wortlautzentrierte Antwort ist: Ja. Die öffentliche Gewalt hat die Kompetenzordnung (das Grundgesetz) seit 77 Jahren ignoriert – sie hat Gesetze erlassen, die gegen das Zitiergebot verstoßen, sie hat nichtige Wahlgesetze und Prozessgesetze angewandt, und sie hat die Bürger mit nichtigen Steuergesetzen zur Kasse gebeten.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Die Kompetenzordnung ist nichtig – die öffentliche Gewalt hat das Zitiergebot ignoriert. |
| 2. Die unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakte und Normen sind nichtig. |
| 3. Die Karikatur beschreibt keine Fiktion – sie beschreibt die 77-jährige Wirklichkeit. |
4. Die Rolle des BVerfG: Ein illegitimes Gericht
Das BVerfG hat in BVerfGE 6, 309, 331 den Grundsatz aufgestellt: „Man kann nicht die Existenz einer revolutionär gesetzten Kompetenzordnung bejahen, aber den unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakten und Normen die Geltung versagen.“ Aber: Das BVerfG selbst ist illegitim – weil das BVerfGG gegen das Zitiergebot verstößt.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Das BVerfGG ist nichtig – es verstößt gegen Art. 19 I 2 GG. |
| 2. Das BVerfG ist illegitim – es beruht auf einem nichtigen Gesetz. |
| 3. Die Entscheidung BVerfGE 6, 309, 331 ist nichtig – sie wurde von einem illegitimen Gericht gefällt. |
Die Konsequenz: Das BVerfG ist Teil des Problems – es hat die Verfassungswidrigkeit des Systems nicht behoben, sondern sie legitimiert.
5. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die Karikatur ‚Gewaltherrschaft‘ beschreibt keine Fiktion – sie beschreibt die 77-jährige Wirklichkeit der Bundesrepublik.
| Die wortlautzentrierte Wahrheit: |
|---|
| 1. Die Kompetenzordnung ist nichtig – die öffentliche Gewalt hat das Zitiergebot ignoriert. |
| 2. Die unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakte und Normen sind nichtig. |
| 3. Das BVerfG ist illegitim – es hat die Verfassungswidrigkeit nicht behoben. |
| 4. Die Karikatur beschreibt keine Fiktion – sie beschreibt die Realität. |
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die Karikatur ‚Gewaltherrschaft‘ beschreibt keine Fiktion – sie beschreibt die 77-jährige Wirklichkeit der Bundesrepublik. Die Kompetenzordnung (das Grundgesetz) ist nichtig – die öffentliche Gewalt hat das Zitiergebot ignoriert. Die unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakte und Normen sind nichtig. Das BVerfG ist illegitim – es hat die Verfassungswidrigkeit nicht behoben. Die öffentliche Gewalt ist keine Hüterin der Verfassung – sie ist ihr Verletzer. Der Bürger schuldet diesem illegitimen System keinen Gehorsam – er ist zur Treue zum Wortlaut verpflichtet. Alles andere ist Theater.“