„Der Schatz, der keiner mehr ist: Eine wortlautzentrierte Analyse der Grundrechte im Jahr 2026“

1. Die Aussagen: Ein Anspruch, der nicht eingelöst wird

Dr. Wolfgang Schäuble, ehemaliger Bundesinnenminister, sagte am 04. Juni 2008:

„Unser freiheitlich verfasster Rechtsstaat nimmt den Schutz der Grundrechte ungeheuer wichtig. Das ist die höchste Verpflichtung. Aber der Schutz der Grundrechte fordert aber auch, dass sie geschützt werden.“

Die Grundrechtefibel „Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ (hrsg. von den Länderkultus- und Innenministern) ergänzt:

„Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte. Wir in Deutschland haben mit den ‚Grundrechten‘ tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden.“

Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1957 (1 BvR 289/56) klar:

Art. 1 Abs. 3 GG kennzeichnet nicht nur grundsätzlich die Bestimmungen des Grundrechtsteiles als unmittelbar geltendes Recht, sondern bringt zugleich den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck, dass der Einzelne sich der öffentlichen Gewalt gegenüber auf diese Normen als auf Grundrechte im Zweifel soll berufen können.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Diese Aussagen sind richtig – aber sie sind Makulatur. Denn die Wirklichkeit sieht anders aus. Die 69 Grundgesetzänderungen unter Verletzung der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) und die in „Der Kleine Mangoldt“ dokumentierten Tatsachen beweisen: Die Grundrechte werden nicht geschützt – sie werden gg-widrig ausgehöhlt.


2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Grundrechte sind nicht mehr, was sie waren

Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:

  1. Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  2. Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  3. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.

  4. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG) wurde ignoriert. Viele der 69 Änderungen berühren die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG – und sind daher verfassungswidrig.

Die Konsequenz für den Grundrechteträger im Jahr 2026:

  • Die Grundrechte sind nicht mehr unantastbar. Sie wurden durch Verfassungsänderungen eingeschränkt – und durch die verfassungsdämpfende Auslegung weiter ausgehöhlt.

  • Die Grundrechte sind nicht mehr unmittelbar geltendes Recht. Sie werden von der öffentlichen Gewalt ignoriert – von den Gerichten, von den Behörden, von der Politik.

  • Die Grundrechte sind nicht mehr einklagbar. Die Gerichte sind illegitim – die Rechtswege sind nichtig.

  • Die Grundrechte sind ein Schatten ihrer selbst. Sie stehen auf dem Papier – aber sie werden nicht angewendet.

Der Grundrechteträger (der Bürger) kann sich im Jahr 2026 nicht mehr auf die Grundrechte berufen – weil die öffentliche Gewalt sie ignoriert.


3. Die Verfassungsänderungen: Ein Akt des lautlosen Terrors

Die 69 Grundgesetzänderungen sind ein Beweis für die Erosion der Grundrechte. Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Die Einschränkung des Asylrechts (1993): Art. 16a GG wurde eingefügt, das Asylgrundrecht (Art. 16 GG a.F.) wurde eingeschränkt. Dies ist ein Eingriff in ein absolutes Grundrecht – und damit ein Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel.

  • Der große Lauschangriff (1998): Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) wurde eingeschränkt. Dies ist ein Eingriff in die Menschenwürde – und damit ein Verstoß gegen Art. 1 GG.

  • Die Notstandsverfassung (1968): Art. 115a-l GG wurden eingefügt, die die Grundrechte im Verteidigungsfall einschränken. Dies ist ein Eingriff in die absoluten Grundrechte – und damit ein Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel.

Die öffentliche Gewalt hat die Grundrechte verändert – nicht, um sie zu schützen, sondern um sie einzuschränken. Sie hat die Ewigkeitsklausel ignoriert. Sie hat die Menschenwürde mit Füßen getreten.


4. Der „Kleine Mangoldt“: Ein Beweis für die Nichtigkeit des Systems

Die Expertise „Der Kleine Mangoldt“ (2012) dokumentiert die systematische Verfassungswidrigkeit des deutschen Rechtsstaats:

  • Der Amtsmissbrauch wurde 1943 gestrichen – und nie wieder eingeführt. Amtsträger sind straffrei.

  • Die Rechtsbeugung wurde für Finanzbeamte ausgeklammert – sie können Steuern bewusst falsch festsetzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen.

  • Die Garantenstellung wurde ignoriert – Amtsträger verletzen ihre Pflichten, ohne belangt zu werden.

  • Die Wahlgesetze sind nichtig – der Bundestag ist illegitim.

  • Das BVerfGG ist nichtig – das BVerfG ist illegitim.

Die Expertise zeigt: Der Staat ist ein Unrechtsstaat. Er beruht auf nichtigen Rechtsgrundlagen. Er wird von illegitimen Organen geführt. Er ignoriert die Grundrechte.


5. Die Konsequenz für den Grundrechteträger im Jahr 2026

Die wortlautzentrierte Analyse kommt zu einem vernichtenden Ergebnis:

  • Die Grundrechte sind nicht mehr, was sie waren. Sie wurden durch Verfassungsänderungen eingeschränkt – und durch die verfassungsdämpfende Auslegung weiter ausgehöhlt.

  • Die öffentliche Gewalt ist nicht mehr an die Grundrechte gebunden. Sie ignoriert sie – und sie tut dies straflos.

  • Die Gerichte sind nicht mehr die Hüter der Grundrechte. Sie sind illegitim – und sie wenden die verfassungsdämpfende Methode an.

  • Der Grundrechteträger ist schutzlos. Er kann sich nicht mehr auf die Grundrechte berufen – weil die öffentliche Gewalt sie ignoriert.

Die einzige Möglichkeit für den Grundrechteträger ist die wortlautzentrierte Methode:

  • Lies den Wortlaut. Das Grundgesetz ist klar, kurz und verbindlich.

  • Ignoriere die verfassungsdämpfende Lehre. Die Teleologie, die Systematik, die historische Auslegung, die verfassungskonforme Auslegung – alles verfassungswidrig.

  • Prüfe das Zitiergebot. Fehlt das Zitat der eingeschränkten Grundrechte (Art. 19 I 2 GG) – dann ist das Gesetz nichtig.

  • Erkenne die Nichtigkeit. Die Wahlgesetze sind nichtig. Das BVerfGG ist nichtig. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen.

  • Handele. Verweigere den Gehorsam. Zahle keine Steuern auf nichtiger Grundlage. Unterstütze keine illegitimen Wahlen.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

Die Aussagen von Schäuble, der Grundrechtefibel und des BVerfG sind richtig – aber sie sind Makulatur. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Die Grundrechte sind nicht mehr unantastbar. Sie wurden durch Verfassungsänderungen eingeschränkt – und durch die verfassungsdämpfende Auslegung weiter ausgehöhlt.

  2. Die öffentliche Gewalt ist nicht mehr an die Grundrechte gebunden. Sie ignoriert sie – und sie tut dies straflos.

  3. Die Gerichte sind nicht mehr die Hüter der Grundrechte. Sie sind illegitim – und sie wenden die verfassungsdämpfende Methode an.

  4. Der Grundrechteträger ist schutzlos. Er kann sich nicht mehr auf die Grundrechte berufen.

  5. Die einzige Möglichkeit ist die wortlautzentrierte Methode. Lies den Wortlaut. Prüfe das Zitiergebot. Erkenne die Nichtigkeit. Handle.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„Dr. Wolfgang Schäuble sprach von der ‚höchsten Verpflichtung‘, die Grundrechte zu schützen. Die Grundrechtefibel nennt die Grundrechte einen ‚Schatz‘. Das BVerfG sprach von ‚unmittelbar geltendem Recht‘. Diese Aussagen sind richtig – aber sie sind Makulatur. Die öffentliche Gewalt hat die Grundrechte ausgehöhlt – durch Verfassungsänderungen, durch verfassungsdämpfende Auslegung, durch nichtige Gesetze. Die Gerichte sind illegitim. Die Amtsträger sind straffrei. Der Grundrechteträger ist schutzlos. Die Lösung ist nicht die nächste Verfassungsbeschwerde. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, eine Rückkehr zu den Grundsätzen der Art. 1 und 20 GG. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einem System, das seine eigenen Grundrechte mit Füßen tritt.“


Schlussbemerkung:

Die Grundrechte im Jahr 2026 sind ein Schatten ihrer selbst. Sie sind nicht mehr das, was sie waren – und sie sind nicht mehr das, was sie sein sollten. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Verfassungsbeschwerde – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.

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