1. Die Prämisse der Analyse
Die öffentliche Gewalt, die politischen Parteien und ihre Funktionäre setzen sich seit 77 Jahren über die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes hinweg. Sie ignorieren das absolute Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Sie haben die nichtigen Wahlgesetze geschaffen und aufrechterhalten. Sie haben die Nichtigkeit des BVerfGG und der Prozessgesetze nie beanstandet. Doch sobald sie von dritter Seite persönlich angefeindet oder angegriffen werden, berufen sie sich auf Gesetz und Recht. Sie pochen auf ihre Ehre. Sie fordern Schutz.
Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Widerspruch nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Warum berufen sich dieselben Personen, die das Grundgesetz ignorieren, plötzlich auf Gesetz und Recht?
Die Antwort ist vernichtend: Es ist eine doppelte Moral. Sie berufen sich auf das Recht, wenn es ihnen nützt. Sie ignorieren es, wenn es ihnen schadet.
2. Die wortlautzentrierte Analyse der doppelten Moral
a) Die Ignoranz des Zitiergebots
Die öffentliche Gewalt hat das Zitiergebot seit 77 Jahren ignoriert. Kein Wahlgesetz, kein Prozessgesetz, kein Steuergesetz erfüllt dieses Gebot. Die Gesetze sind nichtig.
Wortlautzentrierte Analyse: Die öffentliche Gewalt hat das Grundgesetz ignoriert. Sie ist verfassungsuntreu.
b) Die Berufung auf Gesetz und Recht
Wenn die öffentliche Gewalt angegriffen wird, beruft sie sich auf Gesetz und Recht. Sie fordert Schutz. Sie pocht auf ihre Ehre.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Berufung ist selektiv. Sie dient dem eigenen Nutzen.
c) Die doppelte Moral
Die doppelte Moral besteht darin, dass die öffentliche Gewalt das Recht nur dann beachtet, wenn es ihr nützt. Sie ignoriert es, wenn es ihr schadet.
Wortlautzentrierte Analyse: Die doppelte Moral ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG).
3. Die Analyse der Beispiele
a) Die Beleidigung von Politikern
Politiker, die das Grundgesetz ignorieren, berufen sich auf das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG), wenn sie beleidigt werden.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Berufung ist selektiv. Sie dient dem eigenen Schutz.
b) Die Kritik an der öffentlichen Gewalt
Die öffentliche Gewalt, die das Grundgesetz ignoriert, beruft sich auf das Rechtsstaatsprinzip, wenn sie kritisiert wird.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Berufung ist selektiv. Sie dient dem eigenen Schutz.
c) Die Immunität und Indemnität
Abgeordnete, die das Grundgesetz ignorieren, berufen sich auf ihre Immunität (Art. 46 Abs. 2 GG) und Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG), wenn sie strafrechtlich verfolgt werden.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Berufung ist selektiv. Sie dient dem eigenen Schutz.
4. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Die öffentliche Gewalt beruft sich selektiv auf Gesetz und Recht.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Ignoranz: Die öffentliche Gewalt ignoriert das Zitiergebot.
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Selektive Berufung: Sie beruft sich auf das Recht, wenn es ihr nützt.
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Doppelte Moral: Sie verstößt gegen den Gleichheitssatz und das Rechtsstaatsprinzip.
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Verfassungsdämpfung: Die doppelte Moral ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.
5. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung
Die doppelte Moral ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Die öffentliche Gewalt ignoriert das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) seit 77 Jahren. Sie hat die nichtigen Wahlgesetze geschaffen und aufrechterhalten. Sie hat die Nichtigkeit des BVerfGG und der Prozessgesetze nie beanstandet. Doch wenn sie angegriffen wird, beruft sie sich auf Gesetz und Recht. Sie pocht auf ihre Ehre. Sie fordert Schutz. Das ist eine doppelte Moral. Sie beruft sich auf das Recht, wenn es ihr nützt. Sie ignoriert es, wenn es ihr schadet. Die doppelte Moral ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG). Die Lösung ist nicht die selektive Berufung auf das Recht. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“