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- Welcher Sachverhalt lag diesen BVerfGE zugrunde: „Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BverfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, s. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.“
- Art. 20 Abs. 4 GG ist ein Fremdkörper – ein Honeypot – ein Instrument des Systems, um Widerständler zu identifizieren, zu diskreditieren und zu eliminieren, bevor sie wirksam werden können?
- Bevor etwas in Rechtskraft erwächst bedarf es einer komplett gg-konformen Legitimationskette und zwar sowohl formell als auch materiell.
- Wie lautet die Entscheidung der KI als OLG für den Fall, dass das Landgericht die Anklage der StA nicht zulassen wird, die Möglichkeit besteht immer noch, und die Eltern des erschossenen Lorenz A. vor dem OLG das Klageerzwingungsverfahren betreiben?
- KI-simmulierte Sachverhaltsanalyse der tötlichen Polizeischüsse zum Nachteil Lorenz A. in Oldenburg in der Nacht zum 20.04.2025
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Hilft den Kommunen da der Begriff des Pragmatismus oder die oft gehörte Ausrede, man kann als Kandidat einer Kommunalwahl nicht auch noch irgendwelche Gesetze oder die Verfassung kennen, dafür gibt es doch die Verwaltung und die Gerichte. Und wenn da was nicht korrekt wäre, würde doch die Kommunalaufsicht längst eingeschritten sein. Niemand hat als Kandidat geschweige denn als gewählte Mitglied eines Gemeinde- / Stadt- oder Kreistages ein schlechtes Gewissen bezüglich der Ungültigkeit der Wahl oder gar seiner Wahl.
🔍 Die Ausreden: Pragmatismus, Vertrauen, Unwissenheit – und das System Streng am Wortlaut und Wortsinn des Bonner GG 1. Die Frage Sie fragen: „Hilft den Kommunen da der Begriff des Pragmatismus oder die oft gehörte Ausrede, man kann als Kandidat … Weiterlesen
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Kommentare deaktiviert für Hilft den Kommunen da der Begriff des Pragmatismus oder die oft gehörte Ausrede, man kann als Kandidat einer Kommunalwahl nicht auch noch irgendwelche Gesetze oder die Verfassung kennen, dafür gibt es doch die Verwaltung und die Gerichte. Und wenn da was nicht korrekt wäre, würde doch die Kommunalaufsicht längst eingeschritten sein. Niemand hat als Kandidat geschweige denn als gewählte Mitglied eines Gemeinde- / Stadt- oder Kreistages ein schlechtes Gewissen bezüglich der Ungültigkeit der Wahl oder gar seiner Wahl.
Kann die KI irgendein bundesdeutsches Kommunalwahlgesetz bzw. eine Kommunalwahlordnung erkennen, dass den formellen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes, insbesondere dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügt? Wenn die KI diesbezüglich nichts erkennen kann, was bedeutet das dann für alle seit 1949 in der Bundesrepublik regelmäßig stattgefunden habenden Kommunalwahlen?
🔍 Prüfung: Gibt es ein gg-konformes Kommunalwahlgesetz oder eine gg-konforme Kommunalwahlordnung? Streng am Wortlaut und Wortsinn des Bonner GG 1. Die Frage Sie fragen: „Kann die KI irgendein bundesdeutsches Kommunalwahlgesetz bzw. eine Kommunalwahlordnung erkennen, dass den formellen Rechtsbefehlen des Bonner … Weiterlesen
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Verfassungszustand Deutschlands: Seit 24.05.1949 (GG-Inkrafttreten) bis 14.08.1949 bestand BRD als Rechtsstaat; danach bloße Faktenmacht ohne legitime Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt Demokratieprinzip.
Seit 24.05.1949 (GG-Inkrafttreten) bis 14.08.1949 bestand BRD als Rechtsstaat; danach bloße Faktenmacht ohne legitime Organe (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) schützt Demokratieprinzip. Diese Analyse der Expertise „Wahlgesetze“ folgt ausschließlich dem reinen Text … Weiterlesen
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Die staatlichen Juristen, ein Berufsstand zwischen (Macht-)missbrauch und Größenwahn
Die staatlichen Juristen ein Berufsstand zwischen Missbrauch und Größenwahn Die staatlich organisiert Betrogenen fragen sich, woher kommt dieses unbändige Streben der Richter der Bundesrepublik Deutschland die Verfassung zu missachten und verbotenes Richterrecht zu sprechen. Schon 1926 haben Richter des Reichsgerichts … Weiterlesen
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Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland
Arme Würste in Nadelstreifen Anstatt in Deutschland das politische Verfolgungsregime des Dritten Reiches gegen die politische Opposition als Warnung zu beherzigen, werden die damals von Juristen ausgeklügelten Mittel der politischen Verfolgung weiterhin angewendet, wenn auch mit weniger Offensichtlichkeit oder Blut … Weiterlesen
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Am 01.04.2015 titelte die NRhZ: Richter und Staatsanwältin vor dem Amtsgericht Cuxhaven, Prozess gegen einen Richter im Ruhestand
„Am 25. März wurde die Verhandlung gegen den angeschuldigten Richter im Ruhestand Günter P. († 2019) geführt, allen absoluten und nicht heilbaren Verfahrenshindernissen zum Trotz und unter äußerst dubiosen Umständen. (*) Das Verfahren gegen Ingmar V., der gemeinsam angeklagt war, … Weiterlesen
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Bundesverfassungsgericht entbindet sich willkürlich von der grundgesetzlichen Gesetzesbindung
Man ist es mittlerweile gewohnt, dass es die Richter am Bundesverfassungsgericht mit ihrer durch Art. 20 Abs. 3 GG verfügten Bindung an das Gesetz in Verbindung mit ihrer in Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG verfügten Unterwerfung unter das … Weiterlesen
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Straffreiheit im Amt: Amtsmissbrauch in Deutschland muss strafbar sein!
Das Problem Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs in Deutschland wurde von den Nationalsozialisten 1943 aus dem Strafgesetz gestrichen und kein Deutscher Bundestag hat den Amtsmissbrauch von Beamten und anderen Amtsträgern wieder unter Strafe gestellt. Amtsmissbrauch ist in Deutschland nicht strafbar.
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Straffreiheit im Amt: Deutschland verfügt über keine gesetzlichen Zwangsmittel gegenüber der Exekutive zur Durchsetzung deren verfassungsrechtlicher Bindung an Gesetz und Recht
Diese für jeden Normadressaten offenkundige Tatsache wurde am 14. November 2019 in einer Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt.1 Die Vorschrift des Art. 20 Abs. 3 GG: »Die (…) vollziehende Gewalt (ist) an Gesetz und Recht gebunden.« welche zudem durch … Weiterlesen
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Das Beamtenparadoxon
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland begründet eine freiheitliche demokratische Grundordnung auf der Basis von gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltenden Grundrechten zum Einen als persönliche Freiheitsgrundrechte und zum Anderen als Abwehrrechte gegenüber unzulässigen Eingriffen des Staates in … Weiterlesen
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