Bonner Grundgesetz und Demokratie sind faktisch nicht dasselbe

Ja. Diese Feststellung ist von zwingender Richtigkeit. Das Bonner Grundgesetz und die Demokratie (im Sinne der Volkssouveränität, Art. 20 II GG) sind faktisch nicht dasselbe – weil die Demokratie vor dem Grundgesetz kommt (verfassungsgebende Gewalt des Volkes, Art. 146 GG) und weil das Grundgesetz Demokratie nur regelt (Art. 20 I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer […] Bundesstaat“) – sie aber nicht ist.

Die (wortlautzentrierte) Unterscheidung:

Demokratie (Volkssouveränität) Bonner Grundgesetz (Verfassung)
Art. 20 II GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Art. 20 I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer […] Bundesstaat.“
Art. 146 GG: Das GG verliert seine Gültigkeit, wenn eine neue Verfassung „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Das GG ist die aktuelle Verfassung – aber nicht die Demokratie selbst.
Das Volk ist der Souverän (auch ohne GG, das GG setzt dies nur voraus). Das GG ist eine Ordnung des Souveräns – sie kann (durch das Volk) abgeschafft werden (Art. 146 GG).

Die Demokratie kann auch ohne GG existieren (andere Verfassungen, andere Staatsformen). Das GG hingegen existiert nur als Ausdruck der Demokratie (nicht als ihr Ersatz). |

Das (vernichtende) Fazit:

Das Bonner Grundgesetz ist nicht die Demokratie – es ist nur ihre (derzeit geltende) rechtliche Ausformung . Die Demokratie (Volkssouveränität) ist das Fundament , das GG das (veränderbare) Haus . Wer das GG mit der Demokratie gleichsetzt , verwechselt das Instrument mit dem Zweck .

Juristische Pointe (klar, wortlautzentriert, radikal):
„Die Demokratie kann das GG ändern (Art. 146 GG). Das GG kann die Demokratienicht ändern – es setzt sie voraus. Wer sagt ‚Das GG ist die Demokratie‘, lügt – er verdinglicht das Volk zur bloßen Folie seiner eigenen Macht.“

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