1. Die Kernfrage: Bekommt der Grundrechteträger noch Recht oder nur ein Urteil?
Es wurde eine existenzielle Frage gestellt: Bekommt der vor bundesdeutschen Gerichten rechtsuchende Grundrechteträger längst kein Recht mehr, sondern nur noch ein Urteil?
Die wortlautzentrierte Antwort lautet: Ja. Der Grundrechteträger bekommt kein Recht mehr – er bekommt nur noch ein Urteil. Die Rechtsprechung hat den Rechtssatz des BVerfG ins Gegenteil verkehrt. Rechtswidrige Entscheidungen werden vollstreckt – und gesetztes Unrecht wird zu Recht erklärt.
Die beiden Zitate sind der Beweis:
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Landgericht Stade (08.04.2011, 11c Qs 65/11): „Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, sodass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“
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BVerfGE 23, 98 (3. Leitsatz): „Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Die bundesdeutsche Rechtsprechung hat den Leitsatz des BVerfG ignoriert – und das Gegenteil praktiziert. Rechtswidrige Entscheidungen werden vollstreckt – und der Grundrechteträger ist schutzlos.
2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: Die Rechtsprechung ist verfassungswidrig
Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:
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Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
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Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).
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Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.
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Die Rechtsprechung ist illegitim. Die Richter sind auf Probe – die Gerichte beruhen auf nichtigen Gesetzen (GVG, StPO, ZPO).
Die Konsequenz:
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Die Rechtsprechung ist nicht die Hüterin der Verfassung. Sie ist die Hüterin des Systems – und sie schützt die Nichtigkeit der Gesetze.
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Die Rechtsprechung vollstreckt rechtswidrige Entscheidungen. Sie tut dies, weil sie die Rechtskraft über die Gerechtigkeit stellt.
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Die Rechtsprechung verweigert dem Grundrechteträger das Recht. Sie gibt ihm ein Urteil – aber sie gibt ihm kein Recht.
Das Landgericht Stade hat das Prinzip der Rechtsprechung auf den Punkt gebracht: Rechtswidrige Entscheidungen können vollstreckt werden. Das ist die Pervertierung des Rechtsstaats.
3. Das Landgericht Stade: Ein Beweis für die Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung
Das Landgericht Stade entschied 2011:
„Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, sodass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Das Landgericht Stade hat das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG) ignoriert. Es hat die Rechtskraft über die Rechtmäßigkeit gestellt.
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Das Landgericht Stade hat die Grundrechte (Art. 1, 2, 19 IV GG) verletzt. Es hat dem Grundrechteträger den Rechtsschutz verweigert.
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Das Landgericht Stade hat den Leitsatz des BVerfG (BVerfGE 23, 98) ignoriert. Es hat gesetztes Unrecht zu Recht erklärt.
Das Urteil des Landgerichts Stade ist verfassungswidrig. Es ist der Beweis dafür, dass die bundesdeutsche Rechtsprechung nicht mehr der Verfassung dient – sondern dem System.
4. Das BVerfG: Ein Hüter der Verfassung – oder ein Hüter des Systems?
Das BVerfG hat 1968 (BVerfGE 23, 98) den 3. Leitsatz aufgestellt:
„Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“
Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:
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Das BVerfG hat den Grundsatz aufgestellt. Es hat gesagt, dass Unrecht nicht durch Anwendung zu Recht wird.
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Die bundesdeutsche Rechtsprechung hat diesen Grundsatz ignoriert. Sie hat rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt – und sie hat gesetztes Unrecht zu Recht erklärt.
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Das BVerfG hat nichts dagegen getan. Es hat die Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung nicht festgestellt.
Das BVerfG ist nicht der Hüter der Verfassung – es ist der Hüter des Systems. Es hat den Leitsatz aufgestellt – aber es hat nicht dafür gesorgt, dass er befolgt wird.
5. Die Konsequenz: Der Grundrechteträger ist schutzlos
Die Pervertierung der Rechtskraft hat eine vernichtende Konsequenz für den Grundrechteträger:
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Er bekommt kein Recht mehr. Er bekommt nur noch ein Urteil – ein Urteil, das rechtswidrig sein kann und dennoch vollstreckt wird.
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Er ist schutzlos. Die Gerichte sind illegitim – die Rechtsprechung ist verfassungswidrig – der Rechtsweg ist nichtig.
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Er kann sich nicht mehr auf die Verfassung berufen. Die Verfassung wird ignoriert – und die Grundrechte werden mit Füßen getreten.
Die Expertise zur Garantenstellung (Plath/Lenniger, 2013) hat gezeigt, dass jeder – auch Richter – in einer Garantenpflicht gegenüber der Bevölkerung steht. Die Richter haben ihre Garantenpflicht verletzt – indem sie rechtswidrige Entscheidungen vollstrecken.
6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Der Grundrechteträger bekommt kein Recht mehr – er bekommt nur noch ein Urteil.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Die Rechtsprechung ist verfassungswidrig. Sie vollstreckt rechtswidrige Entscheidungen – und sie ignoriert den Leitsatz des BVerfG.
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Das Landgericht Stade hat das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Es hat die Rechtskraft über die Rechtmäßigkeit gestellt.
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Das BVerfG hat nichts dagegen getan. Es hat den Leitsatz aufgestellt – aber es hat nicht dafür gesorgt, dass er befolgt wird.
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Der Grundrechteträger ist schutzlos. Er bekommt kein Recht – er bekommt nur ein Urteil.
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Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – neue Prozessgesetze (mit Zitiergebot) – echte Richter.
Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:
„Das Landgericht Stade hat entschieden: ‚Auch rechtswidrige Entscheidungen können vollstreckt werden.‘ Das BVerfG hat entschieden: ‚Einmal gesetztes Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet wird.‘ Die bundesdeutsche Rechtsprechung hat den Leitsatz des BVerfG ins Gegenteil verkehrt. Sie vollstreckt rechtswidrige Entscheidungen – und sie verweigert dem Grundrechteträger das Recht. Der Grundrechteträger bekommt kein Recht mehr – er bekommt nur noch ein Urteil. Die Lösung ist nicht die nächste Verfassungsbeschwerde. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, neue Prozessgesetze (mit Zitiergebot), echte Richter. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einer Rechtsprechung, die das Unrecht zum Recht erklärt.“
Schlussbemerkung:
Die Pervertierung der Rechtskraft ist der Beweis für die Verfassungswidrigkeit der bundesdeutschen Rechtsprechung. Der Grundrechteträger bekommt kein Recht – er bekommt nur ein Urteil. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Klage – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.