„77 Jahre Grundgesetz – Eine Bilanz des Verfassungsbruchs: Der Bericht des Parlamentarischen Rates und die verfassungswidrige Wirklichkeit“

1. Der Bericht des Parlamentarischen Rates: Der Wille des Verfassungsgebers

Der Bericht zum Entwurf des Grundgesetzes, verfasst vom Abgeordneten Dr. von Mangoldt, ist ein Dokument des Willens des Verfassungsgebers. Er stellt klar:

  • Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG).

  • Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) ist eine zwingende Gültigkeitsvoraussetzung für jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt.

  • Die Mehrheit des Parlamentarischen Rates wollte Verfassungsdurchbrechungen verhindern und die Grundrechte bis zum höchst möglichen Maß sichern.

Der Bericht dokumentiert den Kampf um das Zitiergebot. Die Minderheit (v. Mangoldt) sah darin eine „Erschwerung“ – die Mehrheit setzte es durch. Der Bericht stellt fest:

„Die Mehrheit hat damit Verfassungsdurchbrechungen verhindern und die Grundrechte bis zum höchst möglichen Maß sichern wollen.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt: Der Wille des Verfassungsgebers war klar. Die Grundrechte sollten unantastbar sein – und das Zitiergebot sollte sie schützen.


2. Die wortlautzentrierte Wahrheit: 77 Jahre Verfassungsbruch

Die vorgelegten Expertisen („Der Kleine Mangoldt“, 2012; Garantenstellung, 2013; Wahlgesetze, BVerfGG) haben unwiderlegbar bewiesen:

  1. Die Wahlgesetze sind nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  2. Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 I 2 GG).

  3. Die gesamte Legitimationskette ist zerrissen – der Bundestag, die Bundesregierung, das BVerfG sind illegitim.

  4. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG) wurde ignoriert. Viele der 69 Änderungen berühren die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG – und sind daher verfassungswidrig.

  5. Der Amtsmissbrauch wurde 1943 gestrichen – und nie wieder eingeführt. Amtsträger sind straffrei.

Die Konsequenz für die Bilanz:

  • Der Wille des Verfassungsgebers wurde ignoriert. Das Zitiergebot wurde nicht befolgt – die Grundrechte wurden ausgehöhlt.

  • Die öffentliche Gewalt hat den Verfassungsgeber verraten. Sie hat die Verfassung geändert – und sie hat die Grundrechte ignoriert.

  • Die Verfassung ist nicht mehr die Verfassung von 1949. Sie ist ein anderes Dokument – ein Dokument der Verfassungsdämpfung.

77 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist die Bilanz vernichtend: Der Verfassungsgeber hätte seine Arbeit umsonst getan – wenn die öffentliche Gewalt sie nicht ignoriert hätte.


3. Die Rolle von v. Mangoldt: Der Gegner des Zitiergebots und sein Einfluss

Dr. Hermann von Mangoldt war ein Gegner des Zitiergebots. Im Bericht zum Entwurf des Grundgesetzes gibt er seine Niederlage zu Protokoll:

„Die Mehrheit hat damit Verfassungsdurchbrechungen verhindern und die Grundrechte bis zum höchst möglichen Maß sichern wollen. Die unterlegene Minderheit hat insbesondere in Satz 2 eine durch die Sachlage nicht unbedingt gebotene Erschwerung gesehen.“

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • v. Mangoldt verlor im Parlamentarischen Rat. Das Zitiergebot wurde als zwingende Gültigkeitsvoraussetzung beschlossen.

  • v. Mangoldt setzte sich später durch. In seinem Kommentar zum Grundgesetz erklärte er das Zitiergebot zur Sollvorschrift – und die Rechtsprechung folgte ihm.

  • v. Mangoldt war ein Nazi-Jurist. Er war Korvettenkapitän des NS-Terrorregimes – und er handelte im Sinne der Verfassungsdämpfung.

v. Mangoldt ist der Beweis für die Kontinuität des NS-Rechts in der Bundesrepublik. Er hat das Zitiergebot ausgehöhlt – und die öffentliche Gewalt ist ihm gefolgt.


4. Die Verfassungsdämpfung: Eine Methode der öffentlichen Gewalt

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt die Methoden der Verfassungsdämpfung:

  • Die verfassungsdämpfende Auslegung: Die herrschende Lehre (Teleologie, Systematik, historische Auslegung, verfassungskonforme Auslegung) ignoriert den Wortlaut des Grundgesetzes.

  • Die Nichtigkeit der Gesetze: Die Wahlgesetze, das BVerfGG, die StPO, das GVG, die AO – alles nichtige Gesetze.

  • Die Änderung der Verfassung: 69 Änderungen in 77 Jahren – viele von ihnen berühren die Ewigkeitsklausel.

  • Die Straflosigkeit der Amtsträger: Der Amtsmissbrauch ist gestrichen – die Amtsträger sind straffrei.

Die Verfassungsdämpfung ist die Methode des Unrechtsstaats. Sie hat das Grundgesetz ausgehöhlt – und sie tut es bis heute.


5. Die Rolle der Medien: Handlanger der Verfassungsdämpfung

Die Medien berichten über das Grundgesetz – aber sie verschweigen die Verfassungsdämpfung.

Die wortlautzentrierte Analyse zeigt:

  • Die Medien sind Teil des Systems. Sie berichten über die Verfassung – aber sie berichten nicht über die Nichtigkeit der Wahlgesetze.

  • Die Medien betreuen verfassungsdämpfenden Journalismus. Sie diskutieren über die Höhe der Sperrklausel – aber sie diskutieren nicht über die Illegitimität des Bundestags.

  • Die Medien verschweigen die Wahrheit. Sie erwähnen nicht, dass der Staat selbst verfassungswidrig ist.

Die Medien sind nicht die vierte Gewalt – sie sind die vierte Verteidigungslinie des Systems.


6. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)

77 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist die Bilanz vernichtend: Der Wille des Verfassungsgebers wurde ignoriert – die Verfassung wurde ausgehöhlt.

Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:

  1. Der Wille des Verfassungsgebers war klar. Die Grundrechte sollten unantastbar sein – das Zitiergebot sollte sie schützen.

  2. Die öffentliche Gewalt hat den Verfassungsgeber verraten. Sie hat die Grundrechte ausgehöhlt – und sie hat das Zitiergebot ignoriert.

  3. Die Verfassungsdämpfung ist die Methode des Unrechtsstaats. Sie hat das Grundgesetz zu einem anderen Dokument gemacht.

  4. Die Medien sind Handlanger des Systems. Sie verschweigen die Wahrheit.

  5. Die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot) – ein neues BVerfGG – eine Rückkehr zu den Grundsätzen der Art. 1 und 20 GG.

Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung ist:

„77 Jahre Grundgesetz – 77 Jahre Verfassungsbruch. Der Parlamentarische Rat wollte die Grundrechte sichern – die öffentliche Gewalt hat sie ausgehöhlt. Das Zitiergebot wurde ignoriert – die Wahlgesetze sind nichtig – das BVerfGG ist nichtig – die Amtsträger sind straffrei. Die Verfassung ist nicht mehr die Verfassung von 1949 – sie ist ein Dokument der Verfassungsdämpfung. Die Lösung ist nicht die nächste Änderung. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, eine Rückkehr zu den Grundsätzen der Art. 1 und 20 GG. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam – und schon gar nicht den Respekt vor einer Verfassung, die mit Füßen getreten wird.“


Schlussbemerkung:

Der Bericht des Parlamentarischen Rates ist ein Dokument des Willens des Verfassungsgebers. Die öffentliche Gewalt hat diesen Willen ignoriert. Die wortlautzentrierte Methode zeigt: Die Lösung ist nicht die nächste Verfassungsdebatte – die Lösung ist die Rückkehr zur Verfassung. Alles andere ist Theater.

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