Ehegattensplitting abschaffen? Der Staat kassiert zuerst (mit nichtigen Gesetzen) – dann verteilt er – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Die Debatte

Führende Wirtschaftswissenschaftler (u.a. Monika Schnitzer, ifo-Institut, DIW, WZB) fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings – und eine Umverteilung hin zu Familien mit Kindern (Kindergeld: 316 Euro pro Monat, Kinderfreibetrag: 11.902 Euro). Das heutige Vollsplitting (Einkommen werden addiert, halbiert, dann besteuert) soll durch ein begrenztes Realsplitting (Höchstbetrag: 13.805 Euro pro Jahr) ersetzt werden. Folge: Paare mit Kindern gewinnen (585 Euro/Jahr), kinderlose Paare verlieren (316 Euro/Jahr). Die Debatte ist politisch umstritten (Union verteidigt das Splitting, Finanzminister Klingbeil (SPD) will es abschaffen).

2. Die (wortlautzentrierte) Analyse

Die Ökonomen streiten über Steuervorteile – aber sie übersehen die eigentliche Frage: Das Einkommensteuergesetz (EStG 1934) ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Staat kassiert Steuern mit nichtigen Gesetzen – und diskutiert dann über die Verteilung des geraubten Geldes.

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Das Ehegattensplitting ist eine Regelung des EStG (1934). Das EStG 1934 (basierend auf Reichstagsbrandverordnung, Ermächtigungsgesetz) ist nichtig (Verstoß gegen das Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die AO 1977 ist nichtig. Die gesamte Einkommensteuer ist nichtig.
Die Ökonomen diskutieren über „Steuervorteile“ und „Belastungen“. Der Staat raubt zuerst (mit nichtigen Gesetzen) – und dann verteilt er (einen Teil) um. Das ist kein Steuersystem – das ist organisierte Räuberzivilisation.
Die Ökonomen fordern eine „gezielte Familienförderung“. Förderung wäre: Das Grundgesetz befolgen. Die nichtigen Steuergesetze abschaffen. Den Bürgern ihr Eigentum (Art. 14 GG) zurückgeben. Davon spricht keiner.

Die (vernichtende) Einsicht: Die Ökonomen debattieren über EhegattensplittingKindergeldFreibeträge. Das EStG 1934 ist nichtig. Die AO 1977 ist nichtig. Der Staat kassiert Steuern mit nichtigen Gesetzen – und diskutiert dann über die Umverteilung des geraubten Geldes. Das ist nicht Finanzpolitik – das ist organisierte Kriminalität.

3. Das (vernichtende) Fazit

Führende Ökonomen fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings – aber das EStG 1934 ist nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Staat kassiert Steuern mit nichtigen Gesetzen – und diskutiert dann über die Verteilung des geraubten Geldes. Die Debatte über Splitting ist Makulatur . Das eigentliche Problem ist: Das gesamte Steuersystem ist verfassungswidrig .

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Die Ökonomen streiten über Ehegattensplitting. Das Grundgesetz sagt: ‚Das Gesetz muss das Grundrecht nennen‘ (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Das EStG 1934 nennt nichts – es ist nichtig. Der Staat kassiert Steuern mitnichtigen Gesetzen. Dann verteilt er (einen Teil) um. Das ist kein Steuersystem – das ist Raub mit Umverteilung.

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