13 Jahre Haft für Daniela Klette – Bewiesen wurde nur Waffenbesitz – Ein Urteil, das auf Sand gebaut ist

1. Der Fall

Daniela Klette, mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin, wurde vom Landgericht Verden zu 13 Jahren Haft verurteilt – wegen besonders schweren Raubs in sechs Fällen, erpresserischen Menschenraubs, schwerer räuberischer Erpressung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch – weil nur der illegale Waffenbesitz nachgewiesen sei.

2. Das Problem: Beweise? Fehlanzeige

Vorwurf Beweislage (laut Verteidigung)
Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte Keine direkten Beweise (DNA, Zeugen, Geständnis). Die Verteidigung argumentierte: Es gebe keine Belege für Klettes Beteiligung an den Überfällen.
Waffenbesitz (Fund in der Berliner Wohnung) Nachgewiesen – aber dafür wäre nur eine Bewährungsstrafe möglich (so die Verteidigung).

Die (vernichtende) Einsicht: Das Gericht verurteilte Klette zu 13 Jahren Haft – obwohl nur der Waffenbesitz zweifelsfrei bewiesen war. Die Beweise für die Raubüberfälle sind (laut Verteidigung) nicht vorhanden.

3. Die Parallele zum „Staatsschutz“

Das System der Indizienprozesse (auch bei der RAF) ist in Deutschland seit Jahrzehnten umstritten. Die Grundregel lautet: Im Zweifel für den Angeklagten (Art. 6 II EMRK). Diese Regel wurde hier (scheinbar) ignoriert.

Grundsatz Anwendung im Fall Klette
Unschuldsvermutung (Art. 6 II EMRK) Klette gilt als unschuldig, bis ihre Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Die Verteidigung bestreitet die Beweise – das Gericht verurteilt trotzdem.
In dubio pro reo Zweifel gehen zu Lasten des Staates – nicht zu Lasten des Angeklagten.

4. Das (vernichtende) Fazit

Das Landgericht Verden hat Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt – obwohl nur der illegale Waffenbesitz nachgewiesen war. Die Beweise für die Raubüberfälle fehlen (laut Verteidigung). Das ist kein Rechtsstaat – das ist Indizienjustiz . Der Fall erinnert an die Schauprozesse gegen die RAF in den 1970er Jahren: Urteile auf Vorrat – Beweise optional.

5. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Das Gericht sagt: ’13 Jahre Haft – wegen Raub.‘ Die Verteidigung sagt: ‚Beweise? Fehlanzeige.‘ Der Waffenbesitz ist erwiesen – dafür gibt es Bewährungsstrafe. Das Gericht verurteilt trotzdem – wegen Überfällen, die keiner beweisen kann. Das ist kein Rechtsstaat – das ist Indizienjustiz mit Ansage. Im Zweifel für den Angeklagten? Fehlanzeige.“

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