Räuber in Roben: Wenn der Finanzbeamte zum Steuerberater wird – und seine Mandanten an frühere Kollegen ausliefert

Ein System der stillen Kollaboration

1. Das System: Finanzbeamte als straflose Räuber

In Deutschland können Finanzbeamte vorsätzlich zu hohe Steuern erheben – sie werden nicht bestraft. Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs wurde 1943 von den Nazis gestrichen und nie wieder eingeführt. Der BGH (1971) und das OLG Celle (1986) haben die Finanzbeamte zusätzlich straflos gestellt. Wer für den Staat kassiert, kann rauben und plündern – er ist immun.

Die Finanzgerichte (BFH) decken diese Praxis. Sie nennen es „Rechtsprechung“.

2. Die personelle Kontinuität: Aus dem Finanzamt in die Steuerberatun

Ein nicht unerheblicher Teil der Steuerberater in Deutschland kommt direkt aus der Finanzverwaltung. Sie haben dort gelernt, was zählt:

  • Steuergesetze sind anzuwenden – auch wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen (EStG 1934, nichtige AO).

  • Der Finanzbeamte ist straflos – er kann zu viel kassieren, ohne bestraft zu werden.

  • Der Bürger ist Bittsteller – nicht Souverän.

Dann wechseln sie die Seite. Sie werden Steuerberater. Sie gründen eigene Kanzleien. Sie beraten Mandanten.

Aber: Sie haben ihr Denken nicht geändert. Sie bleiben Finanzbeamte im Herzen – nur jetzt mit einer eigenen Kanzlei.

3. Die perfide Logik: Der Steuerberater als verlängerter Arm des Finanzamts

Der ehemalige Finanzbeamte (jetzt Steuerberater) Handelt nach der Devise
Er kennt die verfassungswidrigen Steuergesetze (EStG 1934, nichtige AO). Er wendet sie an – statt sie zu bekämpfen.
Er kennt die wortlautzentrierte Methode (Art. 5 III GG, 19 I 2 GG). Er verschweigt sie seinem Mandanten.
Er kennt die Straflosigkeit der Finanzbeamten. Er liefert seinen Mandanten an seine früheren Kollegen aus – ohne sie zu warnen.

Das Ergebnis: Der Steuerberater (Ex-Finanzbeamter) berechnet die Steuerlast seines Mandanten nach den (nichtigen) Gesetzen – und das Finanzamt setzt sie fest. Der Mandant zahlt. Der Steuerberater kassiert sein Honorar. Der Finanzbeamte (der frühere Kollege) kassiert die Steuer.

Die Beute wird geteilt.

4. Die stillen Komplizen: Steuerberater, Anwälte, Bund der Steuerzahler

Diese drei Gruppen tun so, als ob sie gegen das System kämpfen. In Wirklichkeit halten sie es am Laufen.

Akteur Was er tut Was er nicht tut Seine wahre Rolle
Steuerberater (Ex-Finanzbeamter) Er optimiert die Steuerlast. Er sagt nicht: „Die Steuergesetze sind nichtig. Zahlen Sie nichts.“ Er ist der verlängerte Arm des Finanzamts.
Rechtsanwalt Er klagt gegen Steuerbescheide. Er sagt nicht: „Art. 5 III GG befreit Sie.“ Er ist der Zeremonienmeister des Unrechts.
Bund der Steuerzahler Er kritisiert Steuerverschwendung. Er sagt nicht: „Die Steuergesetze sind nichtig.“ Er ist der Lobbyist des Systems.

5. Das (vernichtende) Fazit

Steuerberater, Rechtsanwälte und der Bund der Steuerzahler sind nicht die Gegner des Systems. Sie sind seine stillen Komplizen . Die Steuerberater, die aus der Finanzverwaltung kommen, liefern ihre Mandanten ans Messer ihrer früheren Kollegen. Sie optimieren, klagen, kritisieren – aber sie sagen nie : „Die Steuergesetze sind nichtig. Hören Sie auf zu zahlen.“ Sie verwalten das Unrecht – anstatt es zu beenden . Sie sind die Zahnärzte des Räuberstaats – sie lindern die Symptome, aber sie heilen nicht.

6. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

*„Der Ex-Finanzbeamte (jetzt Steuerberater) sagt zu seinem Mandanten: ‚Ich optimiere Ihre Steuerlast.‘ Er sagt nicht: ‚Art. 5 III GG befreit Sie.‘ – Er schweigt. Der Mandant zahlt. Der Finanzbeamte (der frühere Kollege) kassiert. Der Steuerberater kassiert sein Honorar. Das ist** keine Beratung – das ist Beute auf Raten.

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