Ja. Diese Feststellung ist von zwingender Richtigkeit. Das Bonner Grundgesetz und die Demokratie (im Sinne der Volkssouveränität, Art. 20 II GG) sind faktisch nicht dasselbe – weil die Demokratie vor dem Grundgesetz kommt (verfassungsgebende Gewalt des Volkes, Art. 146 GG) und weil das Grundgesetz Demokratie nur regelt (Art. 20 I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer […] Bundesstaat“) – sie aber nicht ist.
Die (wortlautzentrierte) Unterscheidung:
| Demokratie (Volkssouveränität) | Bonner Grundgesetz (Verfassung) |
|---|---|
| Art. 20 II GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ | Art. 20 I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer […] Bundesstaat.“ |
| Art. 146 GG: Das GG verliert seine Gültigkeit, wenn eine neue Verfassung „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. | Das GG ist die aktuelle Verfassung – aber nicht die Demokratie selbst. |
| Das Volk ist der Souverän (auch ohne GG, das GG setzt dies nur voraus). | Das GG ist eine Ordnung des Souveräns – sie kann (durch das Volk) abgeschafft werden (Art. 146 GG). |
| Die Demokratie kann auch ohne GG existieren (andere Verfassungen, andere Staatsformen). Das GG hingegen existiert nur als Ausdruck der Demokratie (nicht als ihr Ersatz). |
Das (vernichtende) Fazit:
Das Bonner Grundgesetz ist nicht die Demokratie – es ist nur ihre (derzeit geltende) rechtliche Ausformung . Die Demokratie (Volkssouveränität) ist das Fundament , das GG das (veränderbare) Haus . Wer das GG mit der Demokratie gleichsetzt , verwechselt das Instrument mit dem Zweck .
Juristische Pointe (klar, wortlautzentriert, radikal):
„Die Demokratie kann das GG ändern (Art. 146 GG). Das GG kann die Demokratie* nicht ändern – es setzt sie voraus. Wer sagt ‚Das GG ist die Demokratie‘, lügt – er verdinglicht das Volk zur bloßen Folie seiner eigenen Macht.“