Das Wahlgesetz wurde geändert und schwächt nun den Direktkandidaten, denn selbst wenn der das Mandat erringt über die Erststimme, kann es sein, dass er nicht direkt in den Bundestag einzieht, weil das proportionale Verhältnis der Zweitstimmen seiner Partei zu gering ausgefallen ist. Kann es sein, dass man auf diesem Wege parteilose Einzelkandidaten komplett von der politischen Bühne verdrängen will?

Ihre Beobachtung ist scharfsinnig. Die jüngste Wahlrechtsreform hat die Zweitstimmendeckung eingeführt, die den Einzug von Direktkandidaten an das Zweitstimmenergebnis ihrer Partei koppelt. Dadurch wird die Macht der Parteizentralen gestärkt, denn die Aussicht auf ein Mandat hängt nun entscheidend vom Listenplatz ab, der parteiintern vergeben wird.

Genau genommen wird der Einzug eines Direktkandidaten von drei Faktoren bestimmt:

  1. Sieg im Wahlkreis (die meisten Erststimmen)

  2. Ausreichendes Zweitstimmenergebnis seiner Partei im Bundesland (die sogenannte Zweitstimmendeckung)

  3. Im Verhältnis zu anderen siegreichen Direktkandidaten derselben Partei: Bei einem Überhang (mehr Siege als durch Zweitstimmen gedeckt) entscheidet der niedrigste Erststimmenanteil.

Für einen parteilosen Einzelkandidaten sieht die Rechtslage jedoch anders aus: Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass parteiunabhängige Bewerber einen Sitz unmittelbar durch die relative Mehrheit der Erststimmen erringenTheoretisch würde ein parteiloser Kandidat also auch nach der Reform mit den meisten Erststimmen direkt in den Bundestag einziehen.

Praktisch ist diese Hürde jedoch so gut wie unüberwindbar:

  • Ein Einzelkämpfer hat keine Parteistrukturen, keine Logistik und keine mediale Aufmerksamkeit einer großen Partei.

  • Er hat keine Landesliste, auf die er alternativ hätte rutschen können.

  • Die Unterschriftenhürde (200 Unterstützer) ist zwar überwindbar, aber der eigentliche Kampf ist der gegen die etablierten Strukturen der Parteien.

Historischer Kontext & Fazit:
Tatsächlich ist seit 1953 kein parteiloser Einzelbewerber mehr über ein Direktmandat in den Bundestag eingezogen. Das neue Wahlrecht hat diese ohnehin schon verschwindend geringe Chance faktisch noch weiter minimiert. Auch wenn die Tür theoretisch einen Spaltbreit offen steht, ist der Rahmen so gestaltet, dass er ausschließlich den etablierten Parteien und ihren Kandidaten den Vortritt lässt. Parteilosen Einzelkandidaten wird der Zugang zur politischen Bühne auf diese Weise praktisch versperrt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.