Weltreformerin mit Makel: Baerbock ruft zur Rettung des Völkerrechts auf – während das Grundgesetz zu Hause zertrümmert wird – Eine wortlautzentrierte Analyse

1. Der Vorgang

Annalena Baerbock (Grüne), Präsidentin der UN-Vollversammlung und ehemalige deutsche Außenministerin, fordert eine Reform der Vereinten Nationen. Sie ruft zur Verteidigung der UN-Charta und des Völkerrechts auf. Deutschland bewirbt sich um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat (Konkurrenz: Österreich, Portugal). Baerbock warnt: „Mit jedem Tag, wo Mitgliedstaaten nicht den Mut haben, das Völkerrecht zu verteidigen, erodiert ein kleiner Strang dieser starken Vereinten Nationen.“

2. Die (wortlautzentrierte) Analyse

Baerbock (deren eigene Biografie zweifelhaft ist – sie log über ihren Doktortitel, sie verklagte die „Bild“-Zeitung auf Unterlassung, etc.) ruft zur Verteidigung des Völkerrechts auf. Das ist heuchlerisch – denn in Deutschland wird das Grundgesetz (die nationale Verfassung) seit 77 Jahren systematisch verletzt.

Aspekt Verfassungsrechtliche Dimension
Baerbock fordert die Verteidigung des Völkerrechts (UN-Charta). Die UN-Charta ist völkerrechtlich bindend. Aber Deutschland verletzt das eigene Grundgesetz (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) – durch nichtige Wahlgesetze, nichtiges BVerfGG, nichtige Steuergesetze. Wer das Völkerrecht verteidigen will, muss zuerst das nationale Recht achten.
Baerbock fordert Reformen der UN. Die UN ist (wie die EU) ein völkerrechtlicher Zusammenschluss. Deutschland (als Mitglied) ist völkerrechtlich verpflichtet, die UN-Charta zu achten. Aber der deutsche Staat (der Baerbock als Außenministerin diente) ist illegitim (nichtige Wahlgesetze).
Baerbocks eigene zweifelhafte Biografie (Doktortitel-Lüge, etc.). Baerbock predigt Wahrheit und Recht – aber sie selbst hat (durch ihre Falschaussagen) die Glaubwürdigkeit verspielt. Das ist nicht entscheidend – entscheidend ist: Ihr eigener Staat ist verfassungswidrig.

Die (vernichtende) Einsicht: Baerbock fordert die Verteidigung des Völkerrechts – aber Deutschland (ihr Heimatland) verletzt das eigene Grundgesetz seit 77 Jahren. Die Wahlgesetze sind nichtig. Das BVerfGG ist nichtig. Die Steuergesetze (EStG 1934) sind nichtig. Baerbock (als ehemalige Außenministerin) ist Teil dieses verfassungswidrigen Systems. Ihre Rede vor der UN ist Heuchelei.

3. Das (vernichtende) Fazit

Annalena Baerbock (Grüne) fordert die Verteidigung des Völkerrechts – während Deutschland das eigene Grundgesetz seit 77 Jahren verletzt. Die Wahlgesetze sind nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Das BVerfGG ist nichtig . Baerbock (die einst über ihren Doktortitel log) predigt Wahrheit – aber ihr Staat ist verfassungswidrig . Ihre Rede vor der UN ist Heuchelei : Sie ruft zur Reform der UN auf – aber Deutschland reformiert nicht einmal sich selbst .

4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)

„Annalena Baerbock sagt: ‚Das Völkerrecht muss verteidigt werden.‘ Das Grundgesetz sagt: ‚Das Gesetz muss das Grundrecht nennen‘ (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Die deutschen Wahlgesetze nennen nichts – sie sind nichtig. Der deutsche Staat ist illegitim. Baerbock (die einst log) fordert Wahrheit – aber ihr Staat ist verfassungswidrig. Das ist nicht Außenpolitik – das ist Selbstbetrug.

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