Eine wortlautzentrierte Analyse
1. Der Vorgang
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) setzte per Allgemeinverfügung eine umstrittene Regelung des neuen Wehrpflichtgesetzes außer Kraft (Meldepflicht für Auslandsreisen für Männer zwischen 17 und 45 Jahren). Ein Gutachten (im Auftrag der Linksfraktion) hält dies für rechtswidrig. Nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sei befugt, ein Gesetz oder Teile davon aufzuheben.
2. Die wortlautzentrierte Analyse
| Aspekt | Verfassungsrechtliche Dimension |
|---|---|
| Das Wehrpflichtgesetz zitiert Art. 11 GG (Freizügigkeit). | Art. 11 Abs. 2 GG listet keine wehrpflichtigen Angelegenheiten auf (nur: fehlende Lebensgrundlage, Bestandsgefahr, Seuchen, Katastrophen, Jugendschutz, Vorbeugung von Straftaten). Die Wehrpflicht ist nicht genannt. Also kann die Freizügigkeit nicht durch das Wehrpflichtgesetz eingeschränkt werden. |
| Pistorius setzt das Gesetz per Allgemeinverfügung außer Kraft. | Das Grundgesetz (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) verlangt für Eingriffe in Grundrechte ein formelles Gesetz – keine Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung ist nichtig. |
| Das Gutachten sagt: Nur das BVerfG darf Gesetze aufheben. | Das BVerfGG ist nichtig (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Also ist das BVerfG illegitim. Es kann keine Gesetze aufheben – weil es selbst auf einem nichtigen Gesetz beruht. |
Die (vernichtende) Einsicht: Pistorius‘ Allgemeinverfügung ist rechtswidrig – aber das Wehrpflichtgesetz selbst ist verfassungswidrig (Art. 11 Abs. 2 GG). Das BVerfG (das den Streit entscheiden müsste) ist illegitim (nichtiges BVerfGG). Der Minister durfte nicht so handeln – aber er musste auch nicht so handeln, weil das Gesetz nichtig ist.
3. Das (vernichtende) Fazit
Verteidigungsminister Pistorius hat eine rechtswidrige Allgemeinverfügung erlassen. Das Wehrpflichtgesetz ist verfassungswidrig (Art. 11 Abs. 2 GG). Das BVerfG ist illegitim (nichtiges BVerfGG). Der Minister durfte nicht so handeln – aber das Gesetz, das er außer Kraft setzte, war nichtig von Anfang an. Das ist die deutsche Welt: Verfassungsbruch durch den Minister – Verfassungsbruch durch den Gesetzgeber – Verfassungsbruch durch das BVerfG. Und die Medien streiten über die Zuständigkeit .
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Pistorius setzte eine Wehrpflichtregelung illegal außer Kraft – sagt ein Gutachten. Die Wahrheit: Das Wehrpflichtgesetz ist* verfassungswidrig (Art. 11 Abs. 2 GG). Das BVerfG ist illegitim (nichtiges BVerfGG). Pistorius‘ Allgemeinverfügung ist rechtswidrig – aber das Gesetz, das er außer Kraft setzte, war nichtig. Der Minister durfte nicht so handeln – aber er musste auch nicht so handeln. Das System ist verfassungswidrig – und die Medien streiten über Kompetenzen. Das ist deutsche Rechtsstaatlichkeit: Alle machen, was sie wollen – straf- und haftungslos .“