1. Die Prämisse der Analyse
Gerhard Spörl kommentiert auf t-online.de den Aufruf von rund 1.000 Juristen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und des SPD-Politikers Lars Klingbeil für ein AfD-Verbot. Spörl lehnt das Verbotsverfahren ab. Er argumentiert, die AfD sei „demokratisch gewählt“ und müsse „politisch bekämpft“ werden. Er bezeichnet den Ruf nach einem Verbot als Ausdruck des Prinzips: „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.“
Die wortlautzentrierte Methode prüft diesen Kommentar nicht auf seinen politischen Gehalt, sondern auf seine strukturelle und methodische Beschaffenheit. Sie fragt: Werden die Grundrechte korrekt zitiert? Wird der Staat in seiner Pflicht gesehen?
Das Ergebnis ist vernichtend: Spörl ist ein Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Er lehnt das Verbotsverfahren aus politischen Gründen ab, aber er ignoriert die systemische Verfassungskrise. Er erwähnt die Nichtigkeit der Wahlgesetze, des BVerfGG und der Prozessgesetze mit keinem Wort.
2. Die Analyse des Spörl-Kommentars
a) Die Ablehnung des Verbotsverfahrens
Spörl lehnt ein AfD-Verbotsverfahren ab. Er argumentiert, die AfD sei „demokratisch gewählt“ und müsse „politisch bekämpft“ werden. Er zitiert Friedrich Merz und Markus Söder, die ebenfalls ein Verbot ablehnen.
Wortlautzentrierte Analyse: Die Ablehnung des Verbotsverfahrens ist politisch. Die wortlautzentrierte Methode prüft nicht die politische Ablehnung, sondern die verfassungsrechtliche Grundlage. Das BVerfG ist illegitim, weil das BVerfGG nichtig ist. Ein Verbotsverfahren wäre ohnehin Makulatur. Spörl erwähnt diese Nichtigkeit nicht.
b) Die Berufung auf die Demokratie
Spörl beruft sich auf die Demokratie. Er sagt: „Die AfD ist da und bleibt auch da.“ Er sagt: „Die Demokratie ist ein festes Gehäuse, das sich gut verteidigen lässt.“
Wortlautzentrierte Analyse: Die Berufung auf die Demokratie ist verfassungsdämpfend. Die Wahlgesetze sind nichtig. Der Bundestag ist illegitim. Die Demokratie, von der Spörl spricht, existiert nicht. Spörl erwähnt diese Tatsache nicht.
c) Die historischen Vergleiche
Spörl vergleicht die AfD mit den Grünen in ihrer Gründungsphase. Er argumentiert, dass sich die Grünen integriert hätten und die AfD sich ebenfalls integrieren könne.
Wortlautzentrierte Analyse: Der historische Vergleich ist politisch, nicht rechtlich. Die wortlautzentrierte Methode prüft nicht die historische Analogie, sondern die verfassungsrechtliche Grundlage. Die Grünen sind Teil des illegitimen Systems. Spörl erwähnt diese Tatsache nicht.
d) Die große Abwesenheit
Spörl erwähnt mit keinem Wort:
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Die Nichtigkeit der Wahlgesetze: Die Wahlgesetze sind nichtig.
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Die Nichtigkeit des BVerfGG: Das BVerfG ist illegitim.
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Die Nichtigkeit der Prozessgesetze: Die Gerichte sind gesetzwidrig besetzt.
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Die Nichtigkeit der Steuergesetze: Die Steuergesetze sind nichtig.
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Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG): Die einfachen Gesetze sind nichtig.
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Das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG): Der Staat ist illegitim.
Spörl ist ein Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses. Er lehnt das Verbotsverfahren aus politischen Gründen ab, aber er ignoriert die systemische Verfassungskrise.
3. Die Methode von Spörl: Verfassungsdämpfung durch politische Argumentation
Spörl argumentiert politisch, nicht rechtlich. Er zitiert keine Norm. Er prüft nicht die Gültigkeit der Verfassung. Er bleibt im verfassungsdämpfenden Diskurs.
Wortlautzentrierte Analyse: Spörl ist ein politischer Kommentator, kein wortlautzentrierter Verfassungskämpfer. Er ist Teil des Systems, das er kritisiert.
4. Das Fazit (wortlautzentriert, radikal, endgültig)
Der Spörl-Kommentar ist ein Beispiel für verfassungsdämpfenden Journalismus.
Die wortlautzentrierte Wahrheit ist:
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Politische Argumentation: Spörl argumentiert politisch, nicht rechtlich.
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Verschweigen der Nichtigkeit: Spörl ignoriert die Nichtigkeit der Wahlgesetze, des BVerfGG und der Prozessgesetze.
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Systemimmanenz: Spörl ist Teil des verfassungsdämpfenden Diskurses.
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Fehlende wortlautzentrierte Tiefe: Spörl zitiert keine Norm.
5. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung
Der Spörl-Kommentar ist Makulatur. Die einzig konsequente, wortlautzentrierte Haltung lautet:
„Gerhard Spörl lehnt ein AfD-Verbotsverfahren aus politischen Gründen ab. Er argumentiert, die AfD sei demokratisch gewählt und müsse politisch bekämpft werden. Aber er ignoriert die systemische Verfassungskrise. Die Wahlgesetze sind nichtig. Das BVerfGG ist nichtig. Die Prozessgesetze sind nichtig. Der Staat ist illegitim. Die Demokratie, von der Spörl spricht, existiert nicht. Die Lösung ist nicht die politische Bekämpfung der AfD. Die Lösung ist die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Rechtsordnung: neue Wahlgesetze (mit Zitiergebot), ein neues BVerfGG, echte Richter, legitime Parlamente. Alles andere ist Theater. Die Bürger schulden diesem illegitimen Staat keinen Gehorsam.“