1. Der Vorgang
Die Bundesnetzagentur plant: Solaranlagenbesitzer (auch mit kleinen Anlagen auf dem Hausdach) sollen künftig höhere Grundpreise für die Stromnetze zahlen – bis zu 150 Euro pro Jahr (laut Branchenverband). Begründung: „Gebot der Fairness“ (Netzagentur-Chef Klaus Müller). Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zu Netzkosten bei, so die Argumentation.
2. Die wortlautzentrierte Analyse
Die Bundesnetzagentur (eine nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums) argumentiert mit „Fairness“ – aber sie vergisst das Grundgesetz (oder ignoriert es).
| Aspekt | Verfassungsrechtliche Dimension |
|---|---|
| Die Besteuerung (oder Abgabe) auf Solarstrom ist ein Eingriff in das Eigentum (Art. 14 GG). | Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) , das der Netzagentur die Befugnis gibt, ist nichtig (Verstoß gegen das Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). |
| Der Staat belohnt (bisher) die Energiewende – jetzt bestraft er sie. | Die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) schützt auch die Forschung zu erneuerbaren Energien. Die Besteuerung von Solaranlagen ist ein Eingriff in diese Freiheit. |
| Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde der Exekutive. | Ihre Existenz (und die des EnWG) ist nichtig – weil das Bundesverwaltungsamt (und andere Behörden) auf nichtigen Rechtsgrundlagen beruhen. |
Die (vernichtende) Einsicht: Die Bundesnetzagentur spricht von „Fairness“. Aber fair wäre es, wenn der Staat zuerst die verfassungswidrigen Steuergesetze (EStG 1934, AO 1977) abschaffen würde – die die Bürger seit 77 Jahren ausbeuten. Die Solar-Abzocke ist nur ein weiteres Kapitel im System der verfassungswidrigen Abgaben.
3. Das (vernichtende) Fazit
Die Bundesnetzagentur will Solaranlagenbesitzer zur Kasse bitten – mit einem nichtigen Energiewirtschaftsgesetz (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG), das auf einem illegitimen Bundestag (nichtige Wahlgesetze) beruht. Das ist nicht „Fairness“ – das ist Raubzug gegen die Energiewende und gegen die Grundrechte der Bürger.
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Die Bundesnetzagentur sagt: ‚Wer seinen Strom selbst erzeugt, soll mehr zahlen.‘ Das Grundgesetz sagt: ‚Eigentum ist geschützt‘ (Art. 14 GG). Das Energiewirtschaftsgesetz ist* nichtig (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). Der Bundestag ist illegitim (nichtige Wahlgesetze). Die Solar-Abzocke ist nicht „Fairness“ – sie ist verfassungswidrig. Die Bürger sollen für sauberen Strom bestraft werden – während die Finanzbeamten straflos rauben dürfen (Nazi-Gesetz von 1943, BGH 1971, OLG Celle 1986). Das ist die deutsche „Energiewende“ – verfassungswidrig von Anfang an.“