Eine wortlautzentrierte Analyse
1. Der Vorgang
Die Hamburger Bürger haben sich (in einer Abstimmung) gegen eine Bewerbung ihrer Stadt für die Olympischen Spiele ausgesprochen. Die Medien titulieren dies als „politisches Debakel“ für die Befürworter.
2. Die (wortlautzentrierte) Analyse
Die Ablehnung der Hamburger Bürger ist mehr als ein „Debakel“ für die Olympia-Befürworter. Sie ist ein Weckruf – auch wenn die Medien das nicht erkennen (oder nicht erkennen wollen). Denn: Die Hamburger Bürger haben (wenn auch unbewusst) erkannt, dass ihr Souverän (Art. 20 Abs. 2 GG) in viel grundlegenderen Fragen übergangen wird:
| Olympia-Abstimmung (2026) | Die eigentlichen Bürgerentscheide, die fehlen |
|---|---|
| Die Bürger durften über Olympia abstimmen. | Die Bürger durften nie über die Nichtigkeit der Wahlgesetze abstimmen (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG). |
| Die Bürger durften über eine städtische Bewerbung entscheiden. | Die Bürger durften nie über die Nichtigkeit des BVerfGG abstimmen (das BVerfG ist illegitim). |
| Die Bürger durften über eine Großveranstaltung entscheiden. | Die Bürger durften nie über die Straflosigkeit der Finanzbeamten abstimmen (Nazi-Gesetz von 1943, BGH 1971, OLG Celle 1986). |
Die (vernichtende) Einsicht: Die Hamburger Bürger haben eine Abstimmung gewonnen – aber sie haben den Krieg um ihren Souverän längst verloren. Ihr Volkswille (Art. 20 Abs. 2 GG) wird in grundlegenden Verfassungsfragen systematisch ignoriert. Die Olympia-Ablehnung ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
3. Das (vernichtende) Fazit
Die Hamburger Bürger sagen Nein zu Olympia – ein „Debakel“ für die Befürworter, sagt der SPIEGEL. Die wahre Debakel ist aber: Die Bürger werden nie über die Verfassungsbrüche abstimmen dürfen – weil das System sie entmachtet hat (nichtige Wahlgesetze, illegitimer Bundestag, nichtiges BVerfGG). Die Olympia-Abstimmung ist eine Inszenierung – sie lenkt von der grundlegenden Entmachtung des Volkes ab.
4. Juristische Pointe (allgemeinverständlich)
„Die Hamburger Bürger durften über Olympia abstimmen – aber sie durften* nie über die Frage abstimmen: ‚Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Wahlgesetze nichtig sind (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) und dass Ihr Souverän seit 77 Jahren entmachtet ist?‘ Das ist das Olympische Feuer der Verfassungswidrigkeit – es brennt seit 77 Jahren, und die Medien schweigen. Die Hamburger Bürger haben gegen Olympia gestimmt – aber sie haben vergessen, gegen die verfassungswidrige Republik zu stimmen.“