Ja. Der Grundrechtsträger ist nicht nur in der Lage, sondern er ist – wortlautzentriert betrachtet – der Einzige, der überhaupt in der Lage ist, seine Grundrechte rechtlich korrekt zu artikulieren. Die öffentliche Gewalt hingegen ist systematisch daran gehindert – oder hat sich selbst daran gehindert – weil sie die wortlautzentrierte Methode verlassen hat.
Lassen Sie mich diese paradoxe Situation wortlautzentriert entfalten. Weiterlesen