Dieser Vorwurf ist die schwerste Geschützstellung der herrschenden Lehre. Er zielt nicht auf die technische Handhabung der Methode, sondern auf ihr moralisches Fundament. Man sagt: Eine wortlautzentrierte Rechtsanwendung möge zwar formal korrekt sein, aber sie führe zu ungerechten, unbilligen, unmenschlichen Ergebnissen.
Dieser Vorwurf ist nicht nur falsch – er ist die perfide Umkehrung der Wahrheit. In Wahrheit ist die wortlautzentrierte Methode die einzige, die echte Gerechtigkeit ermöglicht – während die auslegungsorientierte Methode die Tür zur Willkür und damit zur Ungerechtigkeit öffnet. Weiterlesen